Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/40: Umsetzung des WTO-Beschlusses zum Ausfuhrwettbewerb · 18 Seiten

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Auszahlung der Zulage für verkäste Milch - eine SAP-Datei mit den Abrechnungen je Milchproduzent übermittelt. Im BLW kann dann die Auszahlung nach dem gleichen Verfahren wie bei der Zulage für verkäste Milch erfolgen. Auf Grund der hohen Zahl der Anspruchsberechtigen soll für die Adressmutationen inklusive Kontenmutationen eine elektronische Übermittlung von der Administrationsstelle zum BLW geprüft und wenn möglich eingerichtet werden. Dadurch könnte die Zunahme des Administrationsaufwandes im BLW beträchtlich reduziert werden. Dennoch fällt im BLW ein nicht unerheblicher Betreuungs- und Kontrollaufwand an. Bei der Administrationsstelle verursacht die monatliche Bewirtschaftung der Auszahlungen an die Anspruchsberechtigten einen Aufwand, der aus den Mitteln für die neue Milchzulage abgedeckt wird.

1.3.3.2 Brotgetreide

Kontext

Rund 16‘000 inländische Produzenten erzeugen auf einer Anbaufläche von etwa 82‘000 Hektaren im Durchschnitt jährlich 390‘000 Tonnen backfähiges Brotgetreide. Liegen Produktionsüberschüsse vor, führt der Schweizerische Getreideproduzentenverband (SGPV) auf eigene Rechnung Marktentlastungen durch Deklassierung von Brotgetreide zu Futtergetreide durch (2015 53‘000 Tonnen). Die Differenz zur Gesamtvermahlungsmenge wird innerhalb des Zollkontingents Nr. 27 importiert. Der Gesamt-Selbstversorgungsgrad für Brotgetreide liegt bei über 80 %. Rund 30‘000 Tonnen Mehl (entsprechen rund 40‘000 Tonnen Getreide) werden jährlich unter Ausrichtung von Ausfuhrbeiträgen gemäss „Schoggigesetz“ als Inhaltstoffe von Verarbeitungsprodukten exportiert.

Massnahme

Um die Getreideproduzenten für den höheren Marktdruck bei der Belieferung der verarbeitenden Industrie zu kompensieren, soll eine neue Zulage für Brotgetreide eingeführt werden. In den Jahren 2014 und 2015 betrug der Anteil der für Getreidegrundstoffe ausgerichteten Mittel 16.7 % der für Ausfuhrbeiträge bestimmten Budgetmittel. Ausgehend von den in der Finanzplanung eingestellten CHF 67.9 Mio. dies einem jährlichen Betrag von CHF 11.3 Mio. für die Getreidestützung. Hierfür ist eine separate Budgetrubrik auszuweisen. Die Zulage errechnet sich aus den für die Getreidestützung verfügbaren Mitteln (die sich aus der Verschiebung des Ausfuhrbeitragsbudgets ergeben) und der beitragsberechtigten Getreidemenge. Ausgehend von CHF 11.3 Mio. und einer Jahresproduktion von 390‘000 Tonnen Brotgetreide kann den 16'000 Brotgetreideproduzenten mit diesen Mitteln ein Beitragsansatz von ca. CHF 2.90/100 kg ausgerichtet werden.

Mit der Ausrichtung einer Zulage für Brotgetreide wird dessen Wirtschaftlichkeit gegenüber Futtergetreide weiter erhöht. Dies im Bewusstsein der Tatsache, dass bereits heute für Brot- und Futtergetreide beim Import unterschiedliche Zielpreise festgelegt sind. Für Futterweizen beträgt der Importrichtwert CHF 38.-/100 kg und bei Brotgetreideimporten innerhalb des Zollkontingents beträgt der Referenzpreis CHF 53.-/100 kg. Die Produzentenpreise im Inland orientieren sich direkt an den Zielpreisen für den Import.

Für die Ausrichtung der Getreidezulage wird im LwG ein neuer Artikel 55 eingefügt. Die Beiträge werden vom Bund direkt an die Bewirtschafter ausbezahlt. Die dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen zugunsten geeigneter und effizienter Daten- und Finanzflüsse werden vom Bundesrat in einer neuen Verordnung erlassen, dies gestützt auf Artikel 165c LwG (Verwendung AGIS-Daten).

Als Bemessungsgrösse dient die mahlfähige Brotgetreidemenge netto, gereinigt und getrocknet, abgeliefert bei einem der etwa 280 Erstübernehmer. Zum Vollzug der Ausrichtung der Getreidezulage ist vorgesehen, auf Stufe Erstübernehmer (v.a. Getreidesammelstellen) die