Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/40: Umsetzung des WTO-Beschlusses zum Ausfuhrwettbewerb · 18 Seiten
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Relevante Rahmenbedingung für das Massnahmenpaket stellt neben der Einhaltung der Budgetdisziplin das internationale Handelsrecht dar. Die Massnahmen müssen mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar sein. Gemäss dem Ministerbeschluss von 2015 und den relevanten WTO-Abkommen dürfen künftige staatliche Massnahmen keine exportorientierten Stützungen oder Umgehungen des Exportsubventionsverbots darstellen. Dies bedeutet insbesondere, dass die neuen staatlichen Stützungsmassnahmen unabhängig vom Absatz der Produkte im In- oder Ausland auszurichten sind. Allfällige privatrechtliche Massnahmen, die auf eine Stärkung des Exportsektors abzielen, müssen unabhängig von staatlichen Massnahmen beschlossen und umgesetzt werden.
Der Bundesrat setzt sich zum Ziel, das Massnahmenpaket auf den 1. Januar 2019 in Kraft zu setzen. Mit einer möglichst kurzen Übergangszeit soll die Unsicherheit für die betroffenen Branchen reduziert werden. Die Rohstoffproduzenten und die Verarbeitungsindustrie sollen in die Lage versetzt werden, Investitionsentscheide rasch in Kenntnis der neuen Rahmenbedingungen fällen zu können. Die Vorlage soll dem Parlament in der zweiten Hälfte 2017 unterbreitet werden. Die Genehmigung des WTO-Ministerbeschlusses von Nairobi zum Ausfuhrwettbewerb sowie die entsprechende Anpassung der Schweizer Verpflichtungsliste in der WTO werden dem Parlament gleichzeitig zum vorliegenden Massnahmenpaket zur Genehmigung vorgelegt.
Als Alternative zu den vorgeschlagenen Begleitmassnahmen verbliebe zur Verhinderung einer Verlagerung von Produktionskapazitäten und Arbeitsplätzen der Nahrungsmittelindustrie in das Ausland die Möglichkeit, die Wettbewerbsfähigkeit der exportierenden Nahrungsmittelindustrie durch eine Marktöffnung für Agrarbasisprodukte zu erhalten. Damit würde eine Angleichung des Schweizer Preisniveaus der Rohstoffe an die umliegenden Märkte erreicht. Eine Weiterverfolgung dieser Alternative, die weitreichende Auswirkungen auf die schweizerische Agrarwirtschaft über den Milch- und Getreidesektor hinaus hätte, würde jedoch tiefgreifende Analysen und politische Diskussionen bedingen, wofür die Übergangsfrist der WTO zur Abschaffung der Exportsubventionen einen zu kurzen Zeithorizont darstellt. Die Analyse und Diskussion einer umfassenden Marktöffnung muss – gerade auch angesichts möglicher Entwicklungen in der internationalen Handelspolitik – im Rahmen der mittel- und längerfristigen Weiterentwicklung der Agrarpolitik erfolgen. Als handelspolitische Herausforderungen sind ein allfälliger Abschluss der TTIP-Verhandlungen zwischen der EU und den USA sowie Entwicklungen im Rahmen von Verhandlungen der Schweiz über Freihandelsabkommen zu nennen.
Im vom Ständerat angenommenen Postulat 15.3928 wird gefordert, dass der Bundesrat eine Alternative beim Wegfall der Ausfuhrbeiträge einführt, die zum Erhalt der Arbeitsplätze in der Schweiz beiträgt. In der Antwort des Bundesrats wurden Begleitmassnahmen als Alternative zum Ausfuhrteil des "Schoggigesetzes" in Aussicht gestellt, welche dazu beitragen sollen, dass die exportierende Nahrungsmittelindustrie bestmöglichen Zugang zu Agrarrohstoffen zu international wettbewerbsfähigen Konditionen hat und dass Schweizer Getreide- und Milchgrundstoffe weiterhin als Input für exportfähige Verarbeitungsprodukte verwendet werden können. Damit sollen den betroffenen Branchen im Rahmen eines handelsrechtlich konformen Systems Rahmenbedingungen verschafft werden, welche die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wertschöpfungskette unterstützen und einen Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen leisten. Das vorliegende Massnahmenpaket trägt der Forderung des Ständerats Rechnung.