Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/46: Totalrevision des Bundesgesetzes über das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung (SIRG) · 18 Seiten

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1 Grundzüge der Vorlage

1.1 Ausgangslage

Die Gründe und Ziele, die den Gesetzgeber 1978 dazu bewogen haben, das Institut zu errichten, beruhen hauptsächlich auf dem Bedürfnis, die in verschiedenen Rechtsordnungen auf menschliches Verhalten und wirtschaftliches Handeln anwendbaren juristischen Lösungen zu untersuchen, um sich von diesen im Rahmen von (auf Bundes- und Kantonsebene stattfindenden) schweizerischen Gesetzgebungsverfahren inspirieren zu lassen. Gleichzeitig ging es auch darum, verschiedenen Gerichtsbarkeiten und den – namentlich in der Schweiz tätigen – juristischen Berufsgruppen, Rechtsgutachten zu Themen des ausländischen Rechts anzubieten. Schliesslich wollte man in der Schweiz eine Stätte schaffen, die sich gezielt der wissenschaftlichen Erforschung ausländischen Rechts und der Rechtsvergleichung widmet. Letzterer Aspekt ist von grosser Bedeutung, da die Schweiz auf internationaler Ebene (UNO, Europarat usw.) an den Bemühungen zur Harmonisierung des Rechts aktiv mitwirkt. Alle diese vorgenannten Zielsetzungen setzen zudem die Schaffung einer entsprechenden Fachbibliothek voraus.

Die Botschaft zum Gesetz über das Institut1 unterstreicht „dass das Bedürfnis nach einem eigenen schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung im Übrigen nur dann zu verneinen wäre, wenn die rechtsvergleichenden Untersuchungen und Dokumentationen ohne erhebliche Erschwerung von ausländischen Instituten ausgeführt werden könnten. Die Rücksicht auf die Eigenständigkeit der Fortbildung des schweizerischen Rechts in seiner Gesamtheit rechtfertigt – als eine rechtspolitische Motivation neben den rechtswissenschaftlichen Gründen – aber an sich schon die Errichtung des Instituts“.

Die ursprünglichen Gründe und Ziele haben sich im Laufe der Zeit nicht verändert. Man kann gar mit Fug behaupten, dass sie Bestätigung gefunden und gar an Aktualität gewonnen haben. Am Ende des 20ten Jahrhunderts und zu Beginn des 21ten Jahrhunderts hat sich die Wirtschaftstätigkeit der Schweiz internationalisiert, der Anteil der in unserem Land ansässigen Ausländer erhöht und die Wirtschaft generell globalisiert; alle diese Umstände haben zu einem erhöhten Bedarf nach einem Zugang zu ausländischem Recht und zur Rechtsvergleichung geführt, vor allem für die schweizerischen Behörden (Bundesverwaltung, kantonale Verwaltungen und Gerichte) und für die in der Schweiz tätigen Notare, Anwälte, Akademiker und Privatpersonen. Diese vom Institut erbrachten Dienstleistungen können nur dann mit der erforderlichen hohen Qualität erfüllt werden, wenn das Institut wie bisher auch eigene wissenschaftliche Forschungen betreibt.

Seit seiner Schaffung hat das Institut seinen Auftrag in zwei Hauptbereichen erfüllt: (a) in der Abfassung von Rechtsgutachten, der Durchführung von wissenschaftlichen Forschungsarbeiten und der Organisation von Veranstaltungen, die sich mit einer grossen Vielfalt von Themen aus den Bereichen der Rechtsvergleichung und des internationalen Privatrechts befassen; (b) mit der Bereitstellung einer Bibliothek und Forschungsstätte von herausragender Qualität, die bei tausenden von schweizerischen und ausländischen Wissenschaftlern einen hervorragenden Ruf geniesst.

1 BBI 1976 I 809, 1978 I 689