Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/16: Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) · 21 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 21Fedlex · Erläuternder Bericht
5.2.5 Vereinbarkeit mit internationalem Recht
Die Möglichkeit, die Auszahlung von Geldleistungen in den Fällen einzustellen, wo sich die versicherte Person einer Massnahme oder einer Freiheitsstrafe unrechtmässig entzieht, ist in den Übereinkommen Nr. 102 und 128 des IAO und in der Europäischen Ordnung der Sozialen Sicherheit des Europarats nicht ausdrücklich vorgesehen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass diese Fälle sehr selten sind und dass die Änderung von Artikel 21 Absatz 5 ATSG nötig ist, um den stossenden Sachverhalt zu vermeiden, dass eine Person, die sich einem Strafvollzug entzieht, gegenüber einer Person, die ihre Strafe verbüsst, bevorteilt ist.
5.3 Unterstellung unter die Ausgabenbremse
Die Vorlage ist von der Ausgabenbremse nicht betroffen.