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Vernehmlassung 2017/22: Entwürfe der Ausführungserlasse zum totalrevidierten Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs · 46 Seiten

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a. falls vorhanden, den eindeutigen Teilnehmeridentifikator (zum Beispiel Kundennummer);

b. die für diesen Dienst registrierten Adressierungselemente oder Identifikatoren (zum Beispiel Telefonnummern, SIP URI, IMPI);

c. falls zutreffend, die IMSI;

d. zum Zweck der Identifikation, die Liste der eindeutigen Geräteidentifikatoren gemäss internationalen Standards (zum Beispiel IMEI, MAC-Adresse) der im Zusammenhang mit diesem Dienst bei der Anbieterin benutzten Geräte sowie, sofern verfügbar, deren Bezeichnung in Textform;

e. falls zutreffend, die SIM-Nummern (ICCID) und jeweils deren Aktivierungs- und gegebenenfalls Deaktivierungsdatum;

f. falls zutreffend, die PUK- und PUK2-Codes und jeweils deren Gültigkeitszeitraum.

2Das Auskunftsgesuch präzisiert, auf welchen Zeitraum sich die Anfrage bezieht. Es enthält mindestens eines der folgenden Anfragekriterien:

a. das Adressierungselement (zum Beispiel Telefonnummer, SIP URI, MSISDN, TEL URI);

b. die IMSI;

c. den eindeutigen Geräteidentifikator gemäss internationalen Standards (zum Beispiel IMEI, MAC-Adresse);

d. die Installationsadressen des ortsgebundenen Netzzugangs;

e. den Dienstidentifikator (zum Beispiel IMPI).

Art. 40 Auskunftstyp IR_8_EMAIL: Auskünfte über Teilnehmende von E-

Mail-Diensten

1Der Auskunftstyp IR_8_EMAIL umfasst die folgenden Angaben über Teilnehmende von E-Mail-Diensten:

a. falls vorhanden, den eindeutigen Teilnehmeridentifikator (zum Beispiel Kundennummer);

b. die Angaben zur natürlichen beziehungsweise juristischen Person gemäss Artikel 19 und, falls bekannt, weitere Kontaktdaten und das Geschlecht der natürlichen Person;

c. die folgenden Angaben über jeden von dem Teilnehmenden bei der Anbieterin bezogenen E-Mail- Dienst:

1. den eindeutigen Identifikator, welcher die Anbieterin des Dienstes bezeichnet,

2. den eindeutigen Dienstidentifikator (zum Beispiel E-Mail-Adresse, Benutzername),

3. den Zeitraum des Dienstbezugs (Beginn, erstmalige Aktivierung und gegebenenfalls Ende),