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Vernehmlassung 2017/22: Entwürfe der Ausführungserlasse zum totalrevidierten Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs · 46 Seiten
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b. die IMSI;
c. den eindeutigen Geräteidentifikator gemäss internationalen Standards (zum Beispiel IMEI, MAC-Adresse);
d. die Installationsadresse des ortsgebundenen Netzzugangs.
Art. 35 Auskunftstyp IR_3_IP: Identifikation der Benutzerschaft bei
eindeutig zugeteilten IP-Adressen
1Der Auskunftstyp IR_3_IP umfasst die folgenden Angaben zum Zweck der Identifikation im Falle einer dem Teilnehmenden eindeutig zugeteilten IP-Adresse:
a. falls die IP-Adresse zum fraglichen Zeitpunkt einem Teilnehmenden eindeutig zugeteilt war, die folgenden Angaben über diesen:
1. falls vorhanden, den eindeutigen Teilnehmeridentifikator (zum Beispiel Benutzername),
2. den eindeutigen Dienstidentifikator (zum Beispiel Benutzername, MSISDN, DSL-Identifikator) des Netzzugangsdienstes,
3. den eindeutigen Identifikator, der die Anbieterin des Netzzugangsdienstes bezeichnet (zum Beispiel FDA-Nummer);
b. andernfalls, den Grund, warum die Identifikation nicht erfolgreich war.
2Das Auskunftsgesuch enthält die folgenden Angaben:
a. die IP-Adresse;
b. den Zeitpunkt beziehungsweise den Zeitraum nach Datum und Uhrzeit.
Art. 36 Auskunftstyp IR_4_IP (NAT): Identifikation der Benutzerschaft bei
nicht eindeutig zugeteilten IP-Adressen (NAT)
1Der Auskunftstyp IR_4_IP (NAT) umfasst die folgenden Angaben zum Zweck der Identifikation im Falle einer nicht eindeutig zugeteilten IP-Adresse (NAT):
a. falls die Identifikation erfolgreich war, die Angaben über den identifizierten Teilnehmenden:
1. falls vorhanden, den eindeutigen Teilnehmeridentifikator (zum Beispiel Benutzername),
2. den eindeutigen Dienstidentifikator (zum Beispiel Benutzername, MSISDN, DSL-Identifikator) des Netzzugangsdienstes;
b. andernfalls, den Grund, warum die Identifikation nicht erfolgreich war.
2Das Auskunftsgesuch enthält die Angaben über den NAT-Übersetzungsvorgang zum Zweck der Identifikation:
a. die öffentliche Quell-IP-Adresse;
b. falls für die Identifikation notwendig, die öffentliche Quell-Portnummer;
c. falls für die Identifikation notwendig, die öffentliche Ziel-IP-Adresse;
d. falls für die Identifikation notwendig, die Ziel-Portnummer;