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Vernehmlassung 2017/22: Entwürfe der Ausführungserlasse zum totalrevidierten Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs · 46 Seiten

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b. die IMSI;

c. den eindeutigen Geräteidentifikator gemäss internationalen Standards (zum Beispiel IMEI, MAC-Adresse);

d. die Installationsadresse des ortsgebundenen Netzzugangs.

Art. 35 Auskunftstyp IR_3_IP: Identifikation der Benutzerschaft bei

eindeutig zugeteilten IP-Adressen

1Der Auskunftstyp IR_3_IP umfasst die folgenden Angaben zum Zweck der Identifikation im Falle einer dem Teilnehmenden eindeutig zugeteilten IP-Adresse:

a. falls die IP-Adresse zum fraglichen Zeitpunkt einem Teilnehmenden eindeutig zugeteilt war, die folgenden Angaben über diesen:

1. falls vorhanden, den eindeutigen Teilnehmeridentifikator (zum Beispiel Benutzername),

2. den eindeutigen Dienstidentifikator (zum Beispiel Benutzername, MSISDN, DSL-Identifikator) des Netzzugangsdienstes,

3. den eindeutigen Identifikator, der die Anbieterin des Netzzugangsdienstes bezeichnet (zum Beispiel FDA-Nummer);

b. andernfalls, den Grund, warum die Identifikation nicht erfolgreich war.

2Das Auskunftsgesuch enthält die folgenden Angaben:

a. die IP-Adresse;

b. den Zeitpunkt beziehungsweise den Zeitraum nach Datum und Uhrzeit.

Art. 36 Auskunftstyp IR_4_IP (NAT): Identifikation der Benutzerschaft bei

nicht eindeutig zugeteilten IP-Adressen (NAT)

1Der Auskunftstyp IR_4_IP (NAT) umfasst die folgenden Angaben zum Zweck der Identifikation im Falle einer nicht eindeutig zugeteilten IP-Adresse (NAT):

a. falls die Identifikation erfolgreich war, die Angaben über den identifizierten Teilnehmenden:

1. falls vorhanden, den eindeutigen Teilnehmeridentifikator (zum Beispiel Benutzername),

2. den eindeutigen Dienstidentifikator (zum Beispiel Benutzername, MSISDN, DSL-Identifikator) des Netzzugangsdienstes;

b. andernfalls, den Grund, warum die Identifikation nicht erfolgreich war.

2Das Auskunftsgesuch enthält die Angaben über den NAT-Übersetzungsvorgang zum Zweck der Identifikation:

a. die öffentliche Quell-IP-Adresse;

b. falls für die Identifikation notwendig, die öffentliche Quell-Portnummer;

c. falls für die Identifikation notwendig, die öffentliche Ziel-IP-Adresse;

d. falls für die Identifikation notwendig, die Ziel-Portnummer;