Vorlage LRV
Vernehmlassung 2017/33: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 · 24 Seiten
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b. ob die Verbrennungsmotoren der Maschinen und Geräte, die mit einem Genehmigungszeichen versehen sind, mit dem typengenehmigten Motor oder der typengenehmigten Motorenfamilie übereinstimmen.
Gliederungstitel vor Art. 42a
3a. Abschnitt: Befristung der Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Feuerungsanlagen
Art. 42a
1Die Bestimmungen über das Inverkehrbringen von Feuerungsanlagen sind wie folgt befristet:
a. Feuerungen nach Artikel 20 Absatz 1 Buchstaben a - f: bis zum 25. September 2018;
b. Feuerungen nach Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe g: bis zum 31. Dezember 2019.
2Die Bestimmungen über die Inbetriebnahme von Feuerungsanlagen nach Artikel 20d Buchstabe a sind befristet bis zum 31. Dezember 2021.
II
Die Anhänge 1, 2, 3, 4, 5 und 7 werden gemäss Beilage geändert.
III
Die Verordnung vom 19. Mai 20107 über das Inverkehrbringen von Produkten nach ausländischen Vorschriften wie folgt geändert:
Art. 2 Bst. c Ziff. 3 und 7
Aufgehoben
IV
Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 18. Juni 2010
Aufgehoben