Vorlage LRV
Vernehmlassung 2017/33: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 · 24 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 4Fedlex · Vorlage
Gliederungstitel vor Art. 20d
5b. Abschnitt: Inbetriebnahme von Feuerungsanlagen
Art. 20d Voraussetzungen für die Inbetriebnahme
Die folgenden Feuerungsanlagen dürfen nur in Betrieb genommen werden, wenn ihre Konformität mit den Anforderungen nach Anhang 4 nachgewiesen ist (Art. 20e):
a. Einzelraumfeuerungen für feste Brennstoffe nach Anhang 5 mit einer Nennwärmeleistung bis 50 kW, namentlich Raumheizer, Herde, Speicheröfen, Heizcheminées (Kamineinsätze) und offene Kamine (Cheminées);
b. ortsfest gesetzte Grundöfen.
Art. 20e Nachweis der Konformität
1Der Nachweis der Konformität einer Feuerungsanlage nach Artikel 20d Buchstabe a umfasst eine Leistungserklärung oder eine gleichwertige Erklärung des Herstellers oder Importeurs, aus der hervorgeht, dass das Baumuster die Anforderungen von Anhang 4 erfüllt.
2Der Nachweis der Konformität einer Feuerungsanlage nach Artikel 20d Buchstabe b umfasst eine Erklärung des Herstellers, dass die Feuerung nach der SN EN 15544 (Ortsfest gesetzte Kachelgrundöfen/Putzgrundöfen - Auslegung)6 bemessen und gebaut wurde.
Art. 36 Abs. 1 Bst. a
1Der Bund vollzieht die Vorschriften über:
a. die Marktüberwachung bei Baumaschinen und deren Partikelfiltersystemen, bei Feuerungsanlagen sowie bei Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotor (Art. 37);
Art. 37 Sachüberschrift, Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. b
Marktüberwachung bei Baumaschinen, deren Partikelfiltersystemen, bei Feuerungsanlagen sowie bei Maschinen und Geräten mit
Verbrennungsmotor
1Das BAFU kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften über das Inverkehrbringen von Baumaschinen und deren Partikelfiltersystemen, von Feuerungsanlagen sowie von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotor. Es kontrolliert insbesondere:
6 Diese Norm kann beim Bundesamt für Umwelt, Worblentalstr. 68, 3063 Ittigen, kostenlos eingesehen oder gegen Entgelt bei der Schweizerischen Normen-Vereinigung, Bürglistrasse 29, 8400 Winterthur, www.snv.ch bezogen werden.