Vorlage LRV

Vernehmlassung 2017/33: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 · 24 Seiten

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werden. Davon ausgenommen sind Heizkessel für Holzpellets bis 70 kW Feuerungswärmeleistung.

3Werden mehrere Einzelfeuerungen nach den Absätzen 1 oder 2 als betriebliche Einheit zum Zweck der Abdeckung eines variablen Wärme- oder Dampfbedarfs in wechselnder Konstellation betrieben, kann die Behörde kleinere Speichergrössen festlegen.

Ziff. 524

1Bei Einzelraumfeuerungen nach Ziffer 22 Buchstabe f muss keine Abnahmemessung durchgeführt werden, wenn:

a. eine Leistungserklärung oder eine gleichwertige Erklärung des Herstellers vorliegt;

b. eine Erklärung des Herstellers vorliegt, dass der ortsfest gesetzte Grundofen nach der SN EN 15544 (Ortsfest gesetzte Kachelgrundöfen/Putzgrundöfen - Auslegung)10 dimensioniert und gebaut ist;

c. die Feuerung mit einem Staubabscheidesystem ausgerüstet ist, welches dem Stand der Technik, namentlich den Anforderungen der technischen Regel VDI 367011 (Abgasreinigung - Nachgeschaltete Staubminderungseinrichtungen für Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe) entspricht.

1bisBei Heizkesseln mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 kW, die mit Holzbrennstoffen nach Anhang 5 Ziffer 31 Buchstabe a, b oder d Ziffer 1 betrieben werden, müssen die Feststoffemissionen im Rahmen der periodischen Feuerungskontrolle nicht gemessen werden, wenn der Kohlenmonoxid-Grenzwert eingehalten wird und gegenüber der Abnahmemessung vergleichbare Betriebsbedingungen vorliegen.

2Das BAFU empfiehlt geeignete Mess- und Beurteilungsverfahren.

3Bei Einzelraumfeuerungen, die nach Ziffer 22 Buchstabe f nicht periodisch gemessen werden, kontrolliert die Behörde insbesondere Verbrennungsrückstände und den Zustand der Anlage. Sie informiert dabei erstmalig auch über die sachgerechte Bedienung der Anlage sowie über die Verwendung und Lagerung von Brennstoffen.

Ziff. 525 Anforderungen an Staubabscheidesysteme

Bei Staubabscheidesystemen für Anlagen über 70 kW Feuerungswärmeleistung muss die Verfügbarkeit in der Regel mindestens 90 Prozent betragen. Die Bestimmung der Verfügbarkeit richtet sich nach der Laufzeit der Feuerungsanlage.

10 Diese technische Regel kann beim Bundesamt für Umwelt, Worblentalstr. 68, 3063 Ittigen, kostenlos eingesehen oder gegen Entgelt bei der Schweizerischen Normen- Vereinigung, Bürglistrasse 29, 8400 Winterthur, www.snv.ch bezogen werden.

11 Diese Norm kann beim Bundesamt für Umwelt, Worblentalstr. 68, 3063 Ittigen, kostenlos eingesehen oder gegen Entgelt bei der Schweizerischen Normen-Vereinigung, Bürglistrasse 29, 8400 Winterthur, www.snv.ch bezogen werden.