Vorlage LRV

Vernehmlassung 2017/33: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 · 24 Seiten

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Ziff. 4 Sachüberschrift

Lufthygienische Anforderungen an Maschinen und Geräte mit Verbrennungsmotor

Ziff. 41 Anforderungen an Maschinen und Geräte mit Verbrennungsmotor

1Die Verbrennungsmotoren von Maschinen und Geräten müssen die massgebenden Anforderungen nach der Verordnung (EU) Nr. 2016/1628 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 201615 über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte einhalten.

2Die Emissionsbegrenzungen nach Anhang 1 gelten nicht.

Ziff. 42 Abgaswartung und Kontrolle

1Der Halter oder Betreiber von Maschinen oder Geräten mit Verbrennungsmotor muss alle 24 Monate eine Abgaswartung durchführen oder durchführen lassen. Er muss die Ergebnisse der Abgaswartung während mindestens zwei Jahren aufbewahren und den Behörden auf Verlangen vorweisen. Das BAFU erlässt Empfehlungen.

2Maschine und Geräte mit Verbrennungsmotor müssen nicht nach Artikel 13 Absatz 3 periodisch kontrolliert werden. Die Behörde kontrolliert die Ergebnisse der Abgaswartung stichprobenweise. Bei Verdacht auf zu hohe Emissionen kann sie eine erneute Abgaswartung anordnen.

15 ABl. L 252 vom 16.09.2016, S. 53.