Vorlage LRV

Vernehmlassung 2017/33: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 · 24 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 19Fedlex · Vorlage

b. bei der Prozess-, Fernwärme- oder Dampferzeugung 5 Prozent

2Bei Heiz- und Dampfkesseln, bei denen die Anforderungen nach Absatz 1 technisch oder betrieblich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht tragbar sind, kann die Behörde höhere Werte festlegen.

Ziff. 7 Abs. 3

3Brennstoffe nach Anhang 5 Ziffer 13 dürfen in Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 350 kW verbrannt werden, sofern:

a. sie den Qualitätsanforderungen einer Norm entsprechen;

b. mittels eines behördlich begleiteten Messprogramms nachgewiesen wurde, dass die entsprechenden Anforderungen bei der Verbrennung im vorgesehenen Feuerungstyp eingehalten sind.