Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/40: Totalrevision der Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen (Notfallschutzverordnung [NFSV]) · 17 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Revision NFSV
dient zusätzlich weiteren Ansprüchen: Es soll z.B. als Grundlage dienen, an welcher sich bestimmte Aktivitäten einheitlich ausrichten sollen. Dies kann für verschiedene Ziele und Zwecke nötig sein. Im Notfallschutz dienen Referenzszenarien daher insbesondere dazu,
verbindliche Vorgaben zur Bereitschaft zu machen; diese beschreiben in der Regel nur potenzielle
Ereignisvorgänge (schematisch), ohne ein konkretes Ausmass oder die zum Ereignis führenden Vorgänge näher zu umschreiben.
die eigene Bereitschaft zu stärken, um mit dem geschilderten Vorkommnis optimal umzugehen und
sich zielgerichtet darauf auszurichten sowie diese Bereitschaft zu überprüfen (Defizitanalyse und Vorbereitung).
Das ENSI hat für die Überprüfung der Referenzszenarien im Jahr 2012 eine breit abgestützte Arbeitsgruppe einberufen. Diese bestand aus Vertretern von Bund, Standortkantonen von Kernkraftwerken (AG, BE, SO), Zone 2-Kantonen (BL, FR, LU, NE, VD, ZH), Zone 31-Kantonen (vertreten durch den Präsidenten der Koordinationsplattform ABC der Kantone [KPABC]) und der Schweizerischen Kernkraftwerke sowie zusätzlich von Vertretern des Regierungspräsidiums Freiburg (D) und des Umweltministeriums Baden-Württemberg (D).
In umfassenden probabilistischen Sicherheitsanalysen wurden Unfallabläufe gestützt auf die bestehenden werksspezifischen Voraussetzungen (z. B. Schutzmassnahmen) von den KKW-Betreibern durchgerechnet und vom ENSI überprüft. Darüber hinaus hat das ENSI drei zusätzliche Szenarien definiert, welche deutlich über die bisher angenommenen Mengenabgaben von Radioaktivität hinausgehen und auch jene der Unfälle in Fukushima und Tschernobyl abdecken. Dabei ging es insbesondere darum, Szenarien mit zwar sehr geringer Eintretenswahrscheinlichkeit, jedoch grossen Auswirkungen zu analysieren und zu prüfen, ob relevante Lücken in den aktuellen Vorsorgemassnahmen zum Schutz der Bevölkerung bestehen.
Die Konsequenz der gewonnenen Erkenntnisse ist, dass auch ausserhalb der Zone 2 Massnahmen notwendig werden können. Die entsprechenden Auswirkungen auf das bisherige Zonenkonzept wurden im Rahmen der separaten Überprüfung des Zonenkonzepts behandelt (vgl. auch weiter unten).
Der Bericht der Arbeitsgruppe wurde im Dezember 2013 fertiggestellt und im April 2014 leicht angepasst. Er wurde dem Bundesrat im Rahmen der Informationsnotiz «Umsetzung Massnahmen IDA NOMEX» vom 23. Juni 2015 vorgelegt.
1 Gemäss Art. 3 Abs. 3 der geltenden NFSV wird das übrige Gebiet der Schweiz als Zone 3 bezeichnet.