Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/49: Verordnung über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (Schwerverkehrabgabeverordnung, SVAV) · 21 Seiten
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Änderung der Schwerverkehrsabgabeverordnung
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Von den 24 Kantonen stimmen
- 20 Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NE, NW, SG, SH, SO, SZ, TI, UR, VD) zu und
- 4 Kantone (GE, OW, VS, ZH) verzichten auf eine Stellungnahme.
Die SP stimmt zu.
Von den 4 gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft stimmen
- 2 Verbände (SGB, SGV) zu,
- 1 Verband (es) sprechen sich dagegen aus und
- 1 Verband (SLV) verzichtet auf eine Stellungnahme.
Die 3 Verkehrsverbände (ASTAG, VCS, VöV) stimmen alle zu.
Von den 4 übrigen Organisationen und Interessierte stimmen
- 3 Organisationen und Interessierte (CP, FER, SCF) zu und
- 1 Organisation (IGDHS) und Interessierte spricht sich dagegen aus.
4.2.2.3 Stellungnahmen im Einzelnen
BS weist darauf hin, dass grundsätzlich ein möglichst einheitlicher Prozess geschaffen werden solle, der sowohl inländische wie auch ausländische Fahrzeuge im gleichen Umfang bindet. Dies würde eine weitere Vereinfachung im Abgabeverfahren ermöglichen. Allerdings überzeugten die Argumente des Erläuterungsberichts, dass das EETS vorerst nur auf ausländische Fahrzeuge anzuwenden sei. Da die Erfassungsgeräte, die in inländischen Fahrzeugen mitgeführt werden, noch bis 2024 funktionstüchtig sind und die Systemumstellung auf EETS mit weiteren Problemen verknüpft wäre, erscheine die Begrenzung auf ausländische Fahrzeuge als angemessen. Ausserdem komme hinzu, dass die Erfassungsgeräte der Zollverwaltung für inländische Fahrzeuge eine höhere Erfassungssicherheit gewährleisteten als diejenigen, welche von den EETS-Anbietern angeboten werden. Im Falle der ausländischen Fahrzeuge sei dies jedoch unbedenklich, da sie aufgrund des Kabotageverbots ein geringeres Erfassungsrisiko als inländische darstellten und die Erfassungssicherheit durch die Einführung der EETS-Erfassungsgeräte gegenüber dem manuellen System der Abfertigungsterminals deutlich erhöht werde. Die Erfahrungen mit den EETS-Anbietern und den Erfassungsgeräten könnten in Zukunft genutzt werden, um zu entscheiden, ob auch inländische Fahrzeuge mit EETS-Erfassungsgeräten ausgerüstet werden sollen.
TI fordert, dass für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge die gleichen Massnahmen zu prüfen seien, um Fahrten im Ausland in Ländern mit elektronischem Mautsystem zu erleichtern.
Die SP führt an, dass für inländische Fahrzeuge ein Erfassungsgeräteobligatorium bestehe und die Abgabe des Erfassungsgeräts emotach kostenlos erfolge. Ein Einsatz des EETS für inländische Fahrzeuge sei aus Gründen des Investitionsschutzes nicht sinnvoll. 2010 seien rund 80‘000 emotach für die Ausrüstung der inländischen Fahrzeuge beschafft worden. Ihre Lebensdauer ende 2024. Dieser Bestand solle aufgebraucht werden, was die SP als sinnvoll erachte. Eine künftige neue Generation von Geräten solle aber aus Gründen der Effizienz in Kooperation bzw. Koordination mit der EU entwickelt bzw. beschafft werden.
es hält fest, dass aus gesamtwirtschaftlicher Sicht für inländische Unternehmen von vornherein Wahlfreiheit bestehen sollte. Dies gelte für die Wahl der Abrechnungsmethode und für die Wahl des Erfassungsgeräts. Jeder inländische Marktteilnehmer solle aufgrund seiner betrieblichen Voraussetzungen das für ihn optimale System frei wählen können. Fahre z.B. ein grenznahes Logistik-Unternehmen vorwiegend ins Ausland und sei damit ohnehin mit dem EETS vertraut, könne es für dieses Unternehmen die Prozesse durchaus vereinfachen, wenn es auch in der Schweiz die Maut-Abrechnung über das europäische System vornehmen könne (auch wenn die Anschaffung im Gegensatz zum LSVA-Gerät selbst bezahlt wer-