Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/49: Verordnung über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (Schwerverkehrabgabeverordnung, SVAV) · 21 Seiten
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Änderung der Schwerverkehrsabgabeverordnung
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- die Anhängersensorik des Erfassungsgeräts, welche anlässlich einer periodischen Fahrzeugprüfung nicht mehr kontrolliert werden muss;
- die Deklaration des tieferen Gewichts nach Artikel 13 Absatz 7 SVAV;
- die Abgabeperiode, bei welcher die Möglichkeit der Verlängerung auf drei Monate und die Möglichkeit der Festsetzung einer anderen Abgabeperiode in besonderen Fällen nicht mehr existieren werden;
- den Bezug der Abgabe bei inländischen Fahrzeugen, bei welchem die Möglichkeit zur Erstellung provisorischer Veranlagungsverfügungen aufgehoben wird;
- die Verzinsung, welche sich neu nach der Verordnung des EFD über die Verzugs- und Vergütungszinssätze richtet;
- die Abgabe bei ausländischen Fahrzeugen, die mit Tankkarten bezahlt werden kann;
- die Bestimmungen betreffend Anhängerdeklaration in kontrollierter Umgebung, für welche von Seiten der ausländischen Abgabepflichtigen kein Bedürfnis besteht und somit aufgehoben werden;
- den Verteilungsschlüssel für den verbleibenden Anteil der Abgabe, bei welchem der dafür notwendige Totalindex der Motorfahrzeugsteuern neu von der EZV ermittelt wird;
- die Mahnungen, für welche keine Gebühren mehr erhoben werden;
- die Beschwerden gegen Verfügungen der kantonalen Vollzugsbehörde, bei denen die rechtliche Grundlage für den Entzug der aufschiebenden Wirkung fehlt.
2 Durchführung der Vernehmlassung
Die Vernehmlassung wurde am 22. Juni 2017 eröffnet und dauerte bis zum 9. Oktober 2017.
Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, das Fürstentum Liechtenstein, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft, die Verkehrsverbände sowie weitere Verbände und Institutionen. Insgesamt wurden 78 Stakeholder begrüsst.
3 Auswertungskonzept
Eine inhaltliche Zusammenfassung der Rückmeldungen findet sich hiernach unter Ziffer 4.1. Die zu den jeweiligen Fragen eingegangen Stellungnahmen werden aufgrund der geringen Anzahl Äusserungen einzeln dargestellt (Ziff. 4.2 ff). Für jede der gestellten Frage wird in einem ersten Teil ausgewertet, welche Kategorie der Vernehmlassungsteilnehmer wie geantwortet hat. In einem zweiten Teil werden sodann jeweils die originalen Stellungnahmen reproduziert. Gleichlautende Stellungnahmen wurden zusammengefasst.
Alle eingegangenen Stellungnahmen können vollumfänglich auf dem Portal der Schweizer Regierung4 eingesehen werden.
4 Zusammenfassung der Vernehmlassungseingaben
An der Vernehmlassung beteiligten sich 24 Kantone, 1 politische Partei, 4 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft, 3 Verkehrsverbände sowie 4 übrige Organisationen und Interessierte. Von den eingegangenen 36 Schreiben beinhalten 20 konkrete Äusserungen zur Vorlage.
Die Vernehmlassungsteilnehmer gehen aus Ziffer 5 hervor.
4 www.admin.ch Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen