Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/53: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung des Terrorismus mit dem dazugehörigen Zusatzprotokoll und Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität · 22 Seiten

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Ergebnisbericht: Vernehmlassung Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des

Terrorismus mit dem dazugehörigen Zusatzprotokoll sowie Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terro-

rismus und organisierte Kriminalität

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.256895 / 261.1/2018/00004

sungswürdig. Gefordert wird insbesondere eine klarere Abgrenzung zu Artikel 260terStGB und die Überarbeitung der Voraussetzungen des Organisationsverbots in Absatz 2. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Bundeszuständigkeit. Demgegenüber haben sich viele der zustimmenden Adressaten nicht detailliert zu den vorgeschlagenen Änderungen geäussert, sondern ihre globale Zustimmung kundgetan. Gesamthaft gesehen kann von einer weitgehenden Akzeptanz gegenüber den vorgeschlagenen Änderungen gesprochen werden.

6 Rechtshilfegesetz (IRSG)

6.1 Überblick

Neben den Teilnehmern, die dem gesamten Vorentwurf grundsätzlich zustimmen72, werden die Änderungen im IRSG auch vom Kanton Genf ausdrücklich gutgeheissen. Rund die Hälfte der allgemein zustimmenden Vernehmlassungsteilnehmer erwähnen ihre Zustimmung zu Artikel 80dbisund Artikel 80dterIRSG nochmals im Rahmen der Einzelprüfung.73 Ein Teil davon tut dies vorbehaltlos.74 Vier Teilnehmer begrüssen Artikel 80dterIRSG vorbehaltlos und äussern nur an Artikel 80dbisIRSG Kritik.75 Das Bundesstrafgericht steht den vorgeschlagenen Änderungen in gewissen Konstellationen nicht ablehnend gegenüber, bezeichnet die vorgeschlagene Lösung aber als zu weitgehend. Gänzlich ablehnend zeigen sich nur wenige: Zwei Adressaten verlangen, dass Artikel 80dbisIRSG gestrichen wird, da Artikel 61 NDG zur Weitergabe von Daten an ausländische Behörden völlig ausreiche.76 Eine andere Organisation lehnt Artikel 80dterIRSG gänzlich ab.77

6.2 Thematisierte Fragen und Kritikpunkte

Die Kritik an den Änderungen im IRSG betrifft grösstenteils die dynamische Rechtshilfe in Artikel 80dbisIRSG. Einige wenige Adressaten haben sich auch zu Artikel 80dterIRSG detailliert geäussert. Ganz allgemein weisen die Kantone Solothurn und Waadt darauf hin, dass die Gesetzesänderungen entgegen dem Bericht massgebliche Auswirkungen auf die Kantone haben werden, und zwar in sämtlichen Bereichen. Diese Auswirkungen auf die Kantone seien als gewichtig zu qualifizieren. Die Organisation Amnesty International nimmt grundsätzlich Stellung, indem sie ausführt, dass es problematisch sei, dass gesetzliche Schutzmechanismen auf diese Weise umgangen werden können und dass die Zusammenarbeit mit Staaten gefördert werde, auch wenn diese das Völkerrecht (Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht) missachten.

Zur dynamischen Rechtshilfe wird angemerkt, dass diese nur für terroristische Handlungen Anwendung finden sollte und der vorgeschlagene Anwendungsbereich zu weit sei. In diesem Sinne verlangen zwei Organisationen die Streichung der vorgeschlagenen Bestimmung.78 Die Organisation privatim fordert, dass der Anwendungsbereich der dynamischen Rechtshilfe enger gefasst werde und nur dann gegeben sein solle, wenn Delikte mit hoher Strafandrohung vorliegen. Zur Konkretisierung wird von anderer Seite vorgeschlagen, Absatz 2 zu än-

72 AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, ZG, ZH / CVP, FDP, glp, SP, SVP / KKJPD, OAD FCT, Ordre des avocats, privatim, Raiffeisen, SBVg, SIG, SSK, SSV, SVSP, UNIBE, VAV, VSPB.

73 AG, AI, AR, BE, BL, FR, GL, GR, JU, LU, NE, NW, SH, SO, SZ, TG, TI, VD, ZH / CVP, glp / KKJPD, OAD FCT, SIG, SSK, SSV, SVSP, VAV, VSPB.

74 AG, BL, GR, NW, TG, TI, ZH / CVP, SVP / SIG, SSK.

75 FR, GL, SZ / KKJPD.

76 DJS, grundrechte.ch.

77 Ordre des avocats.

78 DJS, grundrechte.ch.