Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/53: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung des Terrorismus mit dem dazugehörigen Zusatzprotokoll und Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität · 22 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 5Fedlex · Ergebnisbericht

Ergebnisbericht: Vernehmlassung Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des

Terrorismus mit dem dazugehörigen Zusatzprotokoll sowie Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terro-

rismus und organisierte Kriminalität

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.256895 / 261.1/2018/00004

3.4 Zusammenfassung

Die Vernehmlassungsteilnehmer begrüssen und unterstützen die Vorlage grösstenteils, zeigen sich gegenüber den vorgeschlagenen Änderungen aber teilweise auch kritisch. Zusammenfassend lässt sich als Grundstimmung die SBVg14 zitieren, gemäss welcher die Stossrichtung zu begrüssen sei, die Vorschläge aber mit einigen Präzisierungen und Ergänzungen noch verbessert werden können.

4 Strafgesetzbuch (StGB)

4.1 Artikel 260ter StGB – Kriminelle und terroristische Organisationen

4.1.1 Überblick

Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer stimmt dem gesamten Vorentwurf und damit auch der Stossrichtung der Änderungen in Artikel 260terStGB grundsätzlich zu.15 Rund ein Drittel der zustimmenden Teilnehmer halten ihre Zustimmung zu den Änderungen von Artikel 260terauch im Rahmen der Einzelprüfung fest.16 Ein grosser Teil davon tut dies vorbehaltlos.17 Gänzlich ablehnend zeigen sich vier Teilnehmer.18

4.1.2 Thematisierte Fragen und Kritikpunkte

Zahlreiche Antworten beschäftigen sich mit der Höhe der Strafandrohungen. Weiter werden unter anderem folgende Fragen thematisiert: die Ausweitung der Strafbarkeit auf die passive Mitgliedschaft in kriminellen und terroristischen Organisationen, die Abschaffung der subsidiären Anwendbarkeit von Artikel 260terStGB und die Schaffung einer Ausnahmeklausel, welche die Strafbarkeit der Aktivitäten humanitärer Organisationen begrenzen respektive ausschliessen soll. Daneben werden auch der Verzicht auf eine Legaldefinition der kriminellen und terroristischen Organisation sowie der Wegfall des Geheimhaltungskriteriums thematisiert.

Bezüglich der Strafandrohungen wird zum einen gefordert, dass die Höhe der Strafe für die Unterstützung und Beteiligung an einer kriminellen Organisation derjenigen der terroristischen Organisation anzugleichen sei. Gefordert wird somit eine Erhöhung der Strafandrohung auf maximal 10 Jahre anstelle der bisherigen 5 Jahre.19 Gegen dieses Ansinnen spricht sich eine Gruppe von vier Vernehmlassungsadressaten aus.20 Zum anderen wird für die Beteiligung an respektive Unterstützung einer terroristischen Organisation vereinzelt eine Mindeststrafe von einem Jahr gefordert.21 Einige Kantone, das Bundesstrafgericht und ein Verband sprechen sich zudem für die Abschaffung der Geldstrafe oder für die Beschränkung der Geldstrafe auf sehr leichte Fälle aus.22 Des Weiteren wird bei der qualifizierten Strafandrohung für führende Mitglieder auf der einen Seite eine Erhöhung der Mindeststrafe auf 3 Jah-

14 So auch: Raiffeisen.

15 AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, ZG, ZH / CVP, FDP, glp, SP, SVP / BstGer, KKJPD, OAD FCT, Ordre des avocats, privatim, Raiffeisen, SBVg, SIG, SSK, SSV, SVSP, UNIBE, VAV, VSPB.

16 AG, AI, AR, BE, BS, GR, JU, NE, SH, SO, VD / CVP, FDP, glp, SVP / OAD FCT, privatim, SVSP, VAV.

17 VD / CVP / OAD FCT, privatim, SVSP, VAV.

18 DJS, grundrechte.ch, humanrights.ch, SAV.

19 FR, GE, GL, LU, NW, SZ, TG, TI / BstGer, KKJPD, SSK, SSV.

20 DJS, grundrechte.ch, SAV, UNIBE.

21 FR, GL, SZ, TG / KKJPD, SSK; dagegen: DJS, grundrechte.ch, SAV.

22 BE, FR, GE, GL, SO, SZ, TG, TI / BstGer, KKJPD, SSV.