Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/53: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung des Terrorismus mit dem dazugehörigen Zusatzprotokoll und Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität · 22 Seiten
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Ergebnisbericht: Vernehmlassung Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des
Terrorismus mit dem dazugehörigen Zusatzprotokoll sowie Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terro-
rismus und organisierte Kriminalität
Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.256895 / 261.1/2018/00004
3 Allgemeine Bemerkungen zum Vorentwurf
3.1 Zustimmung
Die überwiegende Mehrheit aller Teilnehmenden der Vernehmlassung begrüsst die Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus mit dem dazugehörigen Zusatzprotokoll und die Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums mit der Gesetzgebungsvorlage und deren Stossrichtung ausdrücklich.4 Dass es sich bei der Bekämpfung von Terrorismus um ein essentielles Anliegen handle, wird häufig erwähnt, ebenso die Tatsache, dass das Strafrecht in diesem Bereich lediglich eine Massnahme darstelle und für sich alleine nicht ausreiche im Kampf gegen den Terrorismus.5 Es wird wiederholt darauf hingewiesen, dass der Prävention und der Koordination eine ebenso grosse Rolle zukomme wie dem Strafrecht.6 Ein Adressat betont ausdrücklich, dass er das bundesrätliche Vorhaben zur Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage zu präventivpolizeilichen Massnahmen ebenfalls begrüsse.7
3.2 Kritik
Vernehmlassungsteilnehmer, welche sich im Grundsatz zu Gunsten der Vorlage und ihrer Stossrichtung aussprechen, äussern sich im Rahmen ihrer jeweiligen Stellungnahme zu Teilfragen auch kritisch.8
So verweisen einige Adressaten auf die Bedeutung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes sowie der Grundrechte. Während ein Adressat9 die Vorlage ausdrücklich begrüsst und die Wahrung des Verhältnismässigkeitsprinzips und der Grundrechte in den Vordergrund stellt, lehnen andere Adressaten10 die Änderungen aus diesen Erwägungen zumindest teilweise ab. Der vorgeschlagenen Umsetzung fehle es an der darzulegenden Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit sowie an der notwendigen Sensibilität für die staatliche Souveränität und das rechtsstaatliche Handeln. Die GPS lehnt die Verschärfungen im Strafrecht in diesem Sinne ab. Laut der SP sollte eine Verschärfung primär zu einem Sicherheitsgewinn führen und nicht zur Einschränkung von Grundrechten.11 Zwei Menschenrechtsorganisationen und ein weiterer Adressat verweisen im Zusammenhang mit der Landesverweisung explizit auf das Anbringen eines Vorbehaltes zugunsten des Non-Refoulement-Verbots.12
3.3 Ablehnung
Drei Organisationen stehen der Art der Umsetzung insgesamt ablehnend gegenüber. Sie sprechen sich gegen neue Bestimmungen und Strafbarkeiten aus, die über die internationalen Verpflichtungen des Europarats und der UNO hinausgehen. Diese seien häufig unnötig.13
4 AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, ZG, ZH / CVP, FDP, glp, SP / BstGer, KKJPD, OAD FCT, Ordre des avocats, privatim, Raiffeisen, SBVg, SIG, SSK, SSV, SVSP, UNIBE, VAV, VSPB.
5 FR, GL, LU, OW, SZ, TI, ZH / GPS / KKJPD, SSV.
6 BL, LU, ZH / SP / SVSP.
7 SH.
8 BL, BS, FR, GL, LU, SO, SZ, TG, VD / FDP, glp, GPS, SP, SVP / KKJPD, OAD FCT, Raiffeisen, SBVg, SVSP, UNIBE.
9 SO.
10 glp, GPS / SAV.
11 Ähnlich: glp.
12 Amnesty International, DJS, grundrechte.ch.
13 DJS, grundrechte.ch, SAV.