Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/53: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung des Terrorismus mit dem dazugehörigen Zusatzprotokoll und Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität · 22 Seiten

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Ergebnisbericht: Vernehmlassung Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des

Terrorismus mit dem dazugehörigen Zusatzprotokoll sowie Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terro-

rismus und organisierte Kriminalität

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.256895 / 261.1/2018/00004

4.2 Artikel 260sexies StGB – Anwerbung, Ausbildung und Reisen im Hinblick auf eine terroristische Straftat

4.2.1 Überblick

Unter den Teilnehmern, die dem gesamten Vorentwurf grundsätzlich zustimmen42, hält über die Hälfte ihre Zustimmung zum neuen Artikel 260sexiesStGB nochmals im Rahmen der Einzelprüfung fest.43 Ein grosser Teil tut dies vorbehaltlos.44 Daneben wird der neue Artikel 260sexiesStGB auch spezifisch thematisiert. Gänzliche Ablehnung äussert der SAV.

4.2.2 Thematisierte Fragen und Kritikpunkte

Die substanziellen Antworten beschäftigen sich mit der Vorverlagerung der Strafbarkeit, der Strafandrohung, dem Inhalt von Absatz 2 (Finanzierung von Reisen), den Konkurrenzen sowie einigen weiteren Einzelfragen.

Die Diskussion über strafbare Vorbereitungshandlungen dreht sich vor allem um den Umstand, dass an sich neutrale Handlungen als strafbar erklärt werden. Die Grünen lehnen eine solche Ausdehnung von Strafbarkeiten ab. Sie verlangen einen Konnex zu einer terroristischen Handlung, falls die Bestimmung so belassen werden sollte. Demgegenüber fordert die SP, dass nur das wesentliche und zielgerichtete Anwerben im Hinblick auf einen konkreten Terrorakt strafbar sein soll. Ansonsten bestehe das Risiko einer zu früh greifenden Strafbarkeit. Amnesty International führt zur Thematik aus, dass ein hinreichender Konnex zur Begehung einer Hauptstraftat bestehen müsse, und fügt an, dass die Kriminalisierung von Vorbereitungshandlungen sich als notwendig und verhältnismässig erweisen müsse. Weiter wird seitens zweier Vernehmlassungsadressaten darauf hingewiesen, dass durch die neue Bestimmung ein Konflikt mit Artikel 14 StGB entstehe, da an sich rechtmässige Handlungen unter Strafe gestellt werden.45 Die UNIBE befürchtet, dass letztlich die sogenannte Verbrechensabrede46 ebenfalls unter Strafe gestellt werden könnte. Sie lehnt auch die Anwendbarkeit der allgemeinen Regeln über Versuch und Teilnahme ab, da ansonsten gewisse Handlungen als Vorbereitungshandlungen gelten würden, die zeitlich noch vor dem Versuchsstadium liegen oder selber Teilnahmehandlungen darstellen. Deshalb spricht sich die UNIBE für einen Vorbehalt bei Artikel 9 des Übereinkommens des Europarates aus.

Bezüglich Absatz 2, der die Finanzierung von Reisen nach Absatz 1 Buchstabe c unter Strafe stellt, wird von verschiedener Seite eine Konkretisierung verlangt. Zum einen wird gefordert, dass eine solche Finanzierung auf vorsätzliche Fälle beschränkt sein soll, um die Strafbarkeit von Finanzintermediären einzudämmen, da sie die Gründe der Finanzierung nicht in jedem Detail untersuchen könnten.47 Das Centre Patronal schlägt deshalb den Zusatz vor, dass der Täter den Zweck der Reise, die er finanziert, kennen oder diesen zumindest vermuten müsse. Zwei weitere Teilnehmende aus der Finanzbranche halten fest, dass der Unterschied zwischen „finanzieren“ und „zur Verfügung stellen“ unklar sei. Sie stellen die Frage, ob der Tatbestand bereits erfüllt wäre, wenn die Bank den Kunden vom eigenen Konto ab-

42 AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, ZG, ZH / CVP, FDP, glp, SP, SVP / BstGer, KKJPD, OAD FCT, Ordre des avocats, privatim, Raiffeisen, SBVg, SIG, SSK, SSV, SVSP, UNIBE, VAV, VSPB.

43 AG, AI, AR, BE, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NE, SG, SH, SO, SZ, TG, UR / CVP, FDP, glp, SVP / BstGer, KKJPD, OAD FCT, Ordre des avocats, privatim, SIG, SSK, SSV, SVSP.

44 BE, GR, SO, TG, UR / CVP, glp / BstGer, privatim, SIG, SSK, SSV, SVSP.

45 DJS, grundrechte.ch.

46 Conspiracy.

47 Centre Patronal, VSPB.