Vorlage 3a

Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 42 Seiten

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Anhang 2.2 (Art. 4 Abs. 1, 5 Abs. 1, 6 Abs. 1, 7 Abs. 1, 8 Abs. 1)

Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen netzbetriebener externer Stromversorgungsgeräten

1 Geltungsbereich

1.1 Dieser Anhang gilt für netzbetriebene externe Stromversorgungsgeräte (Netzgeräte), die:

a. dazu dienen, vom Elektrizitätsnetz eingehenden Wechselstrom in Gleich- oder Wechselstrom mit tieferer Spannung zu transformieren;

b. zur gleichen Zeit nur eine feste Spannung von Gleich- oder Wechselstrom erzeugen;

c. physisch von der Einheit getrennt sind, für die sie Strom liefern (separates Gerät);

d. fest oder temporär mit dem Gerät verbunden sind, für das sie den Strom für den Betrieb liefern;

e. über eine nominelle Ausgangsleistung von maximal 250 W verfügen; und

f. für die Anwendung mit Haushalts- und Bürogeräten gemäss Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1275/200886 bestimmt sind.

1.2 Ausgenommen sind Geräte nach Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 278/200987.

1.3 Es gelten die Begriffsbestimmungen nach Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 278/2009.

2 Anforderungen an das Inverkehrbringen

Netzgeräte nach Ziffer 1 dürfen in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Anforderungen nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 278/200988 erfüllen.

3 Energietechnisches Prüfverfahren

3.1 Die energieverbrauchsrelevanten Eigenschaften der Netzgeräte nach Ziffer 1 sowie die Methoden zu deren Messung und Be-

rechnung sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 278/200989 aufgeführt.

3.2 Für die Konformitätsbewertung müssen die technischen Unterlagen die Ergebnisse der Messungen und Berechnungen nach

Ziffer 3.1 enthalten.

3.3 Im Rahmen der Konformitätsüberprüfung testet die Kontrollstelle ein Netzgerät nach den unter Ziffer 3.1 beschriebenen Me-

thoden. Die Messwerte müssen die Prüftoleranzen nach Anhang II Ziffer 2 der Verordnung (EG) Nr. 278/2009 einhalten.

86 Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 der Kommission vom 17. Dezember 2008 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an den Stromverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschafts- und im Aus-Zustand, ABl. L 339 vom 18.12.2008, S. 45; zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 801/2013, ABl. L 225 vom 23.8.2013, S. 1.

87 Verordnung (EG) Nr. 278/2009 der Kommission vom 6. April 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an die Leistungsaufnahme externer Netzteile bei Nulllast sowie ihre durchschnittliche Effizienz im Betrieb, ABl. L 93 vom 7.4.2009, S. 3.

88 Siehe Fussnote zu Ziff. 1.2.

89 Siehe Fussnote zu Ziff. 1.2.