Vorlage 3a
Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 42 Seiten
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Anhang 2.3 (Art. 4 Abs. 1, 5 Abs. 1, 6 Abs. 1, 7 Abs. 1, 8 Abs. 1)
Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen von Computern und Computerservern
1 Geltungsbereich
1.1 Dieser Anhang gilt für Computer und Computerserver nach Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 617/201390.
1.2 Ausgenommen sind die Produktgruppen nach Artikel 1 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 617/2013.
1.3 Es gelten die Begriffsbestimmungen nach Artikel 2 und Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 617/2013.
2 Anforderungen an das Inverkehrbringen
Computer und Computerserver nach Ziffer 1 dürfen in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Anforderungen nach Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 617/201391 für den entsprechenden Gerätetyp erfüllen.
3 Energietechnisches Prüfverfahren
3.1 Die energieverbrauchsrelevanten Eigenschaften der Computer und Computerserver nach Ziffer 1 sowie die Methoden zu deren
Messung und Berechnung sind in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 617/201392 aufgeführt.
3.2 Für die Konformitätsbewertung müssen die technischen Unterlagen die Ergebnisse der Messungen und Berechnungen nach
Ziffer 3.1 enthalten.
3.3 Im Rahmen der Konformitätsüberprüfung testet die Kontrollstelle ein Gerät nach den unter Ziffer 3.1 beschriebenen Methoden.
Die Messwerte müssen die Prüftoleranzen nach Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 617/2013 einhalten.
4 Angabe des Energieverbrauchs
Die Angaben über die Energieeffizienz und weitere Produktinformationen sind nach Anhang II Ziffer 7 der Verordnung (EU) Nr. 617/201393 vorzunehmen.
90 Verordnung (EU) Nr. 617/2013 der Kommission vom 26. Juni 2013 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Computern und Computerservern, Fassung gemäss ABl. L 175 vom 27.6.2013, S. 13.
91 Siehe Fussnote zu Ziff. 1.1.
92 Siehe Fussnote zu Ziff. 1.1.
93 Siehe Fussnote zu Ziff. 1.1.