Vorlage 3a
Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 42 Seiten
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Anhang 2.4 (Art. 4 Abs. 1, 5 Abs. 1, 6 Abs. 1, 7 Abs. 1, 8 Abs. 1)
Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen netzbetriebener Set-Top-Boxen
1 Geltungsbereich
Dieser Anhang gilt für netzbetriebene Geräte für den Empfang, die Decodierung und die Aufzeichnung von Radio- und Fernsehsendungen sowie für interaktive Prozesse oder ähnliche Dienste. Es sind dies:
a. komplexe Set-Top-Boxen nach den Anhängen B und F des Voluntary Industry Agreement to improve the energy consumption of Complex Set Top Boxes within the EU (Version 3.1) vom 19. Juni 201394;
b. einfache Set-Top-Boxen nach den Artikeln 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 107/200995.
2 Anforderungen an das Inverkehrbringen
2.1 Set-Top-Boxen nach Ziffer 1 Buchstabe a dürfen in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Anforderungen des Voluntary
Industry Agreement to improve the energy consumption of Complex Set Top Boxes within the EU (Version 3.1) vom 19. Juni 201396 erfüllen.
2.2 Set-Top-Boxen nach Ziffer 1 Buchstabe a müssen zudem die Anforderungen an die Energieeffizienz im Bereitschafts- und
Aus-Zustand gemäss Anhang 2.1 dieser Verordnung erfüllen.
2.3 Set-Top-Boxen nach Ziffer 1 Buchstabe b dürfen in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Anforderungen nach Anhang I
Ziffern 2–4 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 107/200997 erfüllen.
3 Energietechnisches Prüfverfahren
3.1 Die energieverbrauchsrelevanten Eigenschaften der Set-Top-Boxen nach Ziffer 1 Buchstabe a sowie die Methoden zu deren
Messung und Berechnung sind in den Anhängen C und E des Voluntary Industry Agreement to improve the energy consumption of Complex Set Top Boxes within the EU (Version 3.1) vom 19. Juni 201398 aufgeführt.
3.2 Die energieverbrauchsrelevanten Eigenschaften der Set-Top-Boxen nach Ziffer 1 Buchstabe b sowie die Methoden zu deren
Messung und Berechnung sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 107/200999 aufgeführt.
3.3 Für die Konformitätsbewertung müssen die technischen Unterlagen die Ergebnisse der Messungen und Berechnungen nach
Ziffer 3.1 oder 3.2 enthalten.
3.4 Im Rahmen der Konformitätsüberprüfung der Set-Top-Boxen nach Ziffer 1 Buchstabe a testet die Kontrollstelle eine Set-Top-
Box nach den unter Ziffer 3.1 beschriebenen Methoden. Die Messwerte dürfen die vorgeschriebenen Werte nicht überschreiten.
3.5 Im Rahmen der Konformitätsüberprüfung der Set-Top-Boxen nach Ziffer 1 Buchstabe b testet die Kontrollstelle eine Set-Top-
Box nach den unter Ziffer 3.2 beschriebenen Methoden. Die Messwerte müssen die nach Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 107/2009 vorgeschriebenen Werte einhalten.
4 Angabe des Energieverbrauchs
Wer Set-Top-Boxen nach Ziffer 1 Buchstabe a in Verkehr bringt oder abgibt, muss dafür besorgt sein, dass der Energieverbrauch im aktiven Betriebsmodus (Pon in W) und im vorinstallierten Bereitschaftszustand (Pstandby und PAPD in W) sowie der jährliche Gesamtenergieverbrauch (TEC in kWh) im Internet frei einsehbar ist.
94 Das Voluntary Industry Agreement kann im Internet beim BFE kostenlos abgerufen werden unter www.bfe.admin.ch > Home > Themen > Energieeffizienz > Elektrogeräte > Elektronische Geräte > Unterhaltungselektronik.
95 Verordnung (EG) Nr. 107/2009 der Kommission vom 4. Februar 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Set-Top-Boxen, Fassung gemäss ABl. L 36 vom 5.2.2009, S. 8.
96 Siehe Fussnote zu Ziff. 1 Bst. a.
97 Siehe Fussnote zu Ziff. 1 Bst. b.
98 Siehe Fussnote zu Ziff. 1 Bst. a.
99 Siehe Fussnote zu Ziff. 1 Bst. b.