Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 96 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur

Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe

das BFE im Rahmen des Guichet Unique als Leitbehörde im Sinne des Regierungs- und

Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 (SR 172.010) amtieren solle.

Der Kanton VD fordert explizit, dass die Bundesämter auch zu Vorprojekten Stellungnahmen abgeben sollen, so dass Kanton und Projektentwickler wenn möglich schon in einem frühen Planungsstadium Konflikte mit Bundesinteressen erkennen und darauf reagieren können.

Das EWZ fordert, dass der Guichet Unique für das Weiterreichen von Unterlagen an die

Bundesstellen, eine Frist von höchsten einem Monat einzuhalten hat. Zusätzlich fordert das EWZ die Streichung des Konditionalsatzes in Art. 7 Abs. 3 „sofern in anderen Bundeserlassen keine

abweichenden Fristen vorgesehen sind.“

In einigen Stellungnahmen wird vorgeschlagen, der Guichet Unique solle neben der Windenergie auch für weitere Technologien zuständig sein:

 Tiefengeothermie (FR)

 alle erneuerbare Energien-Technologien (JU und Ökostrom Schweiz)

 sämtliche Energieinfrastrukturen (WSL)

 Fernwärme/-kälte, Gas-Infrastruktur (InfraWatt und VFS)

4.3.4. Nationales Interesse

Artikel 8 Wasserkraftanlagen von nationalem Interesse

In Bezug auf die Schwellenwerte für das nationale Interesse bei der Wasserkraft sind die

Stellungnahmen uneinheitlich. Eine Gruppe von Vernehmlassungsteilnehmern (BL, EnDK, SWV,

Alpiq, Repower) begrüsst die vorgeschlagene Höhe der Schwellenwerte. Die Werte seien plausibel und mit den Zielen bezüglich Erhalt des Bestandes und angestrebtem Zubau bei der Wasserkraft erklärbar.

Die Repower sieht als mögliche Alternative einen etwas tieferen Schwellenwert von 12 GWh/Jahr bis 15 GWh/Jahr für neue nicht steuerbare Wasserkraftwerke.

Die EnDK begrüsst die Abstufung zum nationalen Interesse. Die Überlegungen zur Herleitung der Kriterien für Anlagen von nationalem Interesse seien nachvollziehbar und zur Erreichung der

Ausbaurichtwerte gemäss der Energiestrategie 2050 angezeigt. Die FDP ist der Ansicht, dass auch der Neubau kleinerer Wasserkraftwerke als nationales Interesse anerkannt werden solle.

Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer beurteilen die Schwellenwerte als zu hoch. Gemäss SH, BDP und SVP sind die Schwellenwerte nach unten anzupassen. VSE, DSV, Axpo, CKW, Alpiq,

Romande Energie, Swisselectric und SAK schlagen einen Schwellenwert für neue nicht steuerbare Wasserkraftwerke von 12 GWh/Jahr vor. Diese Vernehmlassungsteilnehmer bemängeln, dass mit dem im Vernehmlassungsentwurf vorgeschlagenen Schwellenwert ein Grossteil des Wasserkraft-Ausbaus der letzten Jahre nicht von nationalem Interesse gewesen wäre. Die Hydro-Solar Water Engineering sieht den Schwellenwert bei einer jährlichen Produktion von 1 GWh, ADEV bei einer Produktion von 500 MWh/Jahr. Für AEE Suisse, ADEV und Swiss Small Hydro sollen neue

Wasserkraftanlagen von nationalem Interesse sein, wenn sie im Winterhalbjahr über eine Produktion von mindestens 6.7 GWh verfügen oder mindestens 5 GWh und 30 Stunden Stauinhalt erreichen. Die Società Elettrica Sopracenerina wünscht, dass der Schwellenwert auf 6 GWh/Jahr gesenkt wird.

Eine weitere Gruppe beurteilt die Schwellenwerte als zu tief. SP, SSV, NIKE, SAC und Umwelt- und Naturschutzverbände fordern für neue nicht steuerbare Wasserkraftwerke einen Schwellenwert von 120 GWh/Jahr und für steuerbare Anlagen einen Schwellenwert von 60 GWh/Jahr. Für bestehende Wasserkraftwerke sollen die entsprechenden Schwellenwerte 60 GWh/Jahr resp. 30 GWh/Jahr betragen. Der SVS fordert einen Schwellenwert von 80 GWh/Jahr resp. 45 GWh/Jahr für bestehende Wasserkraftwerke. Das nationale Interesse sei nur bei einem mengenmässig bedeutenden Beitrag zur Erzeugung von erneuerbarer Energie gegeben. Alle Anlagen sollen zudem gemäss den genannten Vernehmlassungsteilnehmern über einen Mindestanteil von 30 % der Produktion im Winter verfügen müssen. Dieser Anteil wird auch von der Vogelwarte unterstützt. Swisscleantech fordert, dass der