Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 96 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur
Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe
Mehrere Vernehmlassungsteilnehmer (FDP, SVP, VSE, Scienceindustries, CP, AVDEL und ESR)
bemängeln eine fehlende Abstimmung mit anderen Gesetzgebungsprojekten (insbesondere der Strategie Stromnetze bzw. der Klimapolitik).
SG, ZH und EnDK sind der Ansicht, dass die Umsetzung des neuen EnG ohne zusätzliche personelle Ressourcen des Bundes möglich sein sollte. Die SVP spricht sich gegen von den
Verordnungsanpassungen verursachte Mehrkosten aus. SGV und FL fordern eine detaillierte
Aufstellung aller Kosten. Die FRC spricht sich gegen Bestimmungen aus, welche dazu führen, dass die Förderkosten mehrheitlich von den kleinen Konsumenten bezahlt werden müssen. Der SGV fordert eine grundsätzlich wettbewerbsneutrale Umsetzung des EnG, welche möglichst auf
marktwirtschaftlichen Mitteln basiert. Die Versorgungssicherheit soll gewährleistet, die Stromkosten wettbewerbsfähig bleiben; Regulierungskosten sollen abgebaut werden. Die SAB wünscht die
Durchführung einer Regulierungsfolgenabschätzung.
Die FER spricht sich gegen jegliche unverhältnismässige Erhöhung der CO2-Abgabe aus. Sie
ermahnt, die Regulierung im Energiebereich in Koordination mit der EU zu gestalten. Die Förderung der erneuerbaren Energien sei nur in einer Anfangsphase gerechtfertigt, bevor der Markt spielt. Beim Gebäudeprogramm sollen die Mitnahmeeffekte möglichst minimiert werden. Beim Zusammenschluss zum Eigenverbrauch stellt die FER die Frage, wer bei einer Ausweitung die Netzkosten trage.
Die FDP ist der Ansicht, dass die Verordnungsbestimmungen vereinzelt dem Willen des Gesetzgebers widersprechen.
Die SL fordert eine Priorisierung der Stromerzeugungspotentiale nach Verhältnis zwischen Produktion und ökologischen Auswirkungen.
Der VAS bemängelt, dass für zahlreiche Bestimmungen die entsprechenden Übergangsfristen fehlen.
Der ETH-Rat ist der Meinung, dass der Bundesrat mit dem Verordnungspaket zu stark auf
Fördermassnahmen setze, obwohl wissenschaftlich belegt sei, dass Vorschriften effizienter wirkten. Der ETH-Rat ist weiter der Ansicht, dass die Verordnungen der Sicherstellung der
Versorgungssicherheit nicht genügend Rechnung tragen für den Fall, dass sich die erneuerbaren Energien nicht wie gemäss Energiestrategie 2050 vorgesehen entwickeln. Insbesondere warnt der ETH-Rat, dass die Investitionsbereitschaft für Gaskraftwerke ohne Fördermassnahmen zu gering sei.
Der SBS bitten zu prüfen, wie die Möglichkeit geschaffen werden kann, dass auch Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz als Ersatzmassnahmen im Sinne des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG, SR 451) angerechnet werden könnten.
Der Kanton JU ist der Ansicht, dass im Hinblick auf das Inkrafttreten der neuen Bestimmungen verstärkte Kommunikationsmassnahmen insbesondere betreffend Einspeisevergütungssystem notwendig sind.
Die Hydro-Solar Water Engineering stellt eine „Geringschätzung“ der Wasserkraft fest.
4.3. Energieverordnung
4.3.1. Allgemeine Bemerkungen
JU, VD, SSV, die Stadt Lausanne, Bauen Schweiz, CP und Swissmem begrüssen die thematische Aufteilung der EnV. Der Kanton SZ lehnt dies ausdrücklich ab.
Das Mhylab ist der Ansicht, dass der Entwurf die Interessen der Kleinwasserkraft zu wenig berücksichtige, und verlangt dessen Überarbeitung.