Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 96 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur

Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe

Schwellenwert als Produktion im Winterhalbjahr definiert wird. Die EPFL ist der Meinung, dass das nationale Interesse an ein Produktionsdefizit geknüpft werden soll oder die Anlagen mindestens einen signifikanten Anteil im Winter produzieren können müssen.

Deutlich höhere Werte verlangen auch AR, GL, SGB, VSA sowie die EAWAG. GL und TG plädieren zudem für die Definition des Schwellenwertes als Leistungsgrösse. Für die EKD müsste der

Schwellenwert im Bereich von 5 % bis 10 % des Bruttozubauziels, mithin bei ca. 240 GWh/Jahr liegen. Die ENHK bezieht sich bei der Bestimmung des Schwellenwertes ebenfalls auf 5 % des Bruttozubaus und plädiert für einen Schwellenwert von 230 GWh/Jahr. Für GPS und SL sind die Schwellenwerte um Faktoren zu tief; diese müssten zudem den Beitrag an die Winterversorgung berücksichtigen. Die Akademien der Wissenschaften sehen die Schwellenwerte bei mindestens 100 GWh/Jahr.

BDP, VSE, SWV, Alpiq, Axpo, CKW, EWZ, VBE, Swisselectric, Romande Energie und SBB fordern, dass neue Wasserkraftanlagen bereits ab 200 Stunden und bestehende ab 100 Stunden als voll steuerbar gelten sollen. Sie begründen dies damit, dass wegen der hohen Bedeutung von

Speichermöglichkeiten auch Wochenspeicher als voll steuerbar gelten sollen. Die Stadt Lausanne und SWV fordern ebenfalls eine Herabsetzung der Stundenzahl für die vollständige Steuerbarkeit, ohne jedoch eine konkrete Stundenzahl zu nennen.

In Bezug auf bestehende Anlagen fordern VSE, VBE, SWV, Alpiq, BKW, EWZ, Repower und

Romande Energie, dass diese auch ohne Erneuerungen oder Erweiterungen ab dem genannten Schwellenwert im nationalen Interesse sein sollen. Für die Stadt Lausanne sollen beim nationalen Interesse bestehender Anlagen Konzessionserneuerungen explizit auch aufgeführt werden. Für den Kanton VS ist die Definition des nationalen Interesses bei Erneuerungen und Erweiterungen

missverständlich. Hier soll klargestellt werden, dass der Schwellenwert erreicht ist, wenn die

Gesamtanlage mit der Erneuerung oder Erweiterung eine bestimmte Produktion erreicht.

Alpiq, Repower, SWV, EWZ und VBE fordern eine Reduktion des Schwellenwertes für

Pumpspeicherwerke auf 50 MWh/Jahr. Der Kanton TI möchte eine Flexibilisierung des

Schwellenwertes zwischen 50 MWh/Jahr und 100 MWh/Jahr und eine Ausnahmeregelung, wenn dies auf Grund der kantonalen Energiepolitik angezeigt ist. Für den Kanton BE sind bei der Festlegung des nationalen Interesses von Pumpspeicherwerken Effizienzkriterien zu berücksichtigen.

VSE, SWV, Axpo, CKW, BKW, EWZ, VBE, Romande Energie und Swisselectric beantragen eine Präzisierung, dass bei Pumpspeicherwerken das nationale Interesse an der Produktion aus

natürlichen Zuflüssen gemäss Art. 8 Abs. 1 und Abs. 2 beurteilt wird. Für Swisscleantech muss die Leistung ganzjährig zur Verfügung stehen.

VSE, Alpiq, Axpo, BKW, CKW, Repower, SWV, VBE, EWZ, Romande Energie und Swisselectric verlangen, dass Anlagen in einer Kaskade, welche nicht selbständig betrieben werden können, in Bezug auf die Schwellenwerte für das nationale Interesse als eine Anlage gelten sollen. Begründet wird dies damit, dass eine Systemgrenze fehle.

Artikel 9 Windkraftanlagen von nationalem Interesse

Der Kanton FR schlägt vor, die gesamte Methodik für die Zuerkennung des nationalen Interesses neu zu evaluieren, so dass die nationalen Produktionsziele mit denjenigen Anlagen erreicht werden

können, welche das grösste energetische Potenzial und gleichzeitig die geringsten Auswirkungen auf die Umwelt aufweisen.

SH und Swisscleantech verlangen einen tieferen Schwellenwert.

SAB und SBS fordern, dass der Schwellenwert „möglichst tief angesetzt“ werde.

AG, SG, TG, VD sowie die EnDK sind mit dem vorgeschlagenen Schwellenwert von 10 GWh/Jahr einverstanden, ebenso die gesamte Windenergiebranche, IWB und AEE Suisse.

Der VPOD fordert, dass aus ökologischer Sicht der Grenzwert in einer „vertretbaren Grösse“ gehalten werden solle.