Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 96 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur
Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe
Von vielen Akteuren wird ein höherer Schwellenwert gefordert, allerdings in sehr unterschiedlicher Weise:
AI, AR und NE fordern einen höheren Schwellenwert, ohne einen Wert zu nennen.
Alpiq, Repower und SWV fordern einen Schwellenwert von 20 GWh/Jahr.
Die EVP fordert, dass die Grenzwerte zumindest analog der vom BFE in Auftrag gegebenen Studie „Kriterien für nationales Interesse“ (BG Ingenieure, 2013) angehoben werden sollen. SSV, Pro Natura, Greenpeace, WWF, Aqua Viva, VCS und SAC fordern einen Schwellenwert von 40 GWh/Jahr.
Der SVS fordert einen Schwellenwert von 50 GWh/Jahr.
ENHK, EKD, FL, Vogelwarte, EPFL und Akademien der Wissenschaften fordern
Schwellenwerte in der Grössenordnung von 100 GWh/Jahr bis 600 GWh/Jahr.
AG, AI, BPUK und EVP fordern, dass das Windpotenzial am Standort als Kriterium für die
Zuerkennung des nationalen Interesses eingeführt werden solle.
EPFL sowie Umwelt- und Naturschutzverbände fordern, dass der Anteil der Stromproduktion, welcher in den Wintermonaten anfällt („Winterstrom“), als Kriterium für die Zuerkennung des nationalen Interesses eingeführt werden solle.
JU, NE, VD, SSV, SAC, NIKE sowie Umwelt- und Naturschutzverbände fordern, dass das nationale Interesse nur an Windparks mit mehreren Windkraftanlagen und nicht an Einzelanlagen verliehen werden dürfe.
NIKE, SAC sowie Umwelt- und Naturschutzverbände verlangen die Streichung von Abs. 3. Die Vogelwarte verlangt, dass kein Unterschied zwischen bestehenden und neuen Anlagen gemacht wird, während der Kanton NE befürchtet, dass Abs. 3 zu einer Salami-Taktik bei der Windparkplanung führen könnte.
Skyguide weist darauf hin, dass die Flugsicherungsdienstleistungen und damit die Flugsicherheit generell eingeschränkt werden könnten, falls dem nationalen Interesse für die Windenergie ein höheres Interesse als der Zivilluftfahrt eingeräumt würde.
Artikel 10 Ausschluss nach Artikel 12 Absatz 2 EnG
BL und EnDK begrüssen die Formulierung von Art. 10 ausdrücklich, da diese zu einer praktikablen Umsetzung führe und den Schutzanliegen der Biotope gebührend Rechnung getragen werde.
SP, GPS, SSV, SGB, VSA, Akademien der Wissenschaften, Vogelwarte, SL, SAC, Umwelt- und Naturschutzverbände beantragen (mit unterschiedlichen Formulierungen), dass nicht nur Bauwerke in Biotopen von nationaler Bedeutung ausgeschlossen werden. Es sollen auch jene ausgeschlossen werden, welche ausserhalb stehen und deren Auswirkungen die ungeschmälerte Erhaltung der Objekte gefährden. Um diesen Schutz zu gewährleisten, müsse der Art. 10 erweitert werden. Der FL fordert, Art. 10 zu ergänzen mit der Bestimmung, dass die Anlagen die Schutzgebiete bezogen auf die geltenden Schutzgesetze nicht beeinträchtigen oder bedrohen dürfen. Gemäss der EAWAG ist eine perimeterbezogene Betrachtung nicht ausreichend. Zudem seien weitere Schutzgebietstypen wie BLN-Gebiete, kantonale Schutzgebiete und Pro Natura-Schutzgebiete ebenfalls einzubeziehen. Die ENHK beantragt, Art. 10 ersatzlos zu streichen.
VSE, VBE, Alpiq, Repower, SWV, BKW, SAK, EWZ und Romande Energie möchten hingegen Anlagen oder Anlagenteile, die ausserhalb des Biotops liegen und Auswirkungen auf dieses haben könnten, vom Ausschluss ausnehmen. Zudem sollen bestehende Anlagen und allfällige
Erweiterungen von Anlagen in Biotopen von nationaler Bedeutung zulässig sein. Diese
Vernehmlassungsteilnehmer argumentieren, dass eine Einschränkung dem neuen EnG
widersprechen würde.