Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 96 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur
Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe
Anträge zu weiteren Technologien
Für den Kanton FR repräsentiert auch die tiefe Geothermie ein nationales Interesse, ebenso für die EPFL.
RegioGrid und EKZ fordern, dass Photovoltaikanlagen ab 10 GWh Jahresproduktion von nationalem Interesse sind.
Swisscleantech, Swissolar, SAK und VESE fordern, dass Photovoltaikanlagen ab 1 GWh
Jahresproduktion von nationalem Interesse sind, da viele interessante Standorte für
Photovoltaikanlagen im alpinen Gebiet in BLN-Gebieten liegen würden.
EPFL und Akademien der Wissenschaften stellen die Frage, ob nicht auch Photovoltaikanlagen ab einer noch zu definierenden Grösse das nationale Interesse erhalten sollten.
Die EPFL stellt die Frage, ob nicht auch Biomasseanlagen das nationale Interesse erhalten sollten.
4.3.5. Abnahme- und Vergütungspflicht
Artikel 11 Anschlussbedingungen
ADEV, Planeco und Swiss Small Hydro beantragen, die Anschlussbedingungen nicht in der
Verordnung zu regeln, da diese andernorts schon genügend geregelt seien.
SSV und Swisspower regen an, dass sich die Anschlussbedingungen ausschliesslich auf Elektrizität beziehen sollen und nicht auch auf Biogas.
Der VESE fordert, dass keine individuelle vertragliche Regelung zwischen Netzbetreibern und kleinen Produzenten vorgeschrieben werden soll.
Der Kanton VD spricht sich dafür aus, dass landwirtschaftliche Anlagen mit beträchtlicher Produktion die Anschlussleitung nicht selber bezahlen müssen. SBV, AGORA, CJA und ZBV beantragen, dass die Anschlusskosten mindestens zur Hälfte vom Netzbetreiber getragen werden sollen. Dieselben Vernehmlassungsteilnehmer, wie zusätzlich auch die Ökostrom Schweiz, beantragen eine Klärung des Begriffs Netzanschlusspunkt.
VSE und Repower regen an, die Regelung von Messkonzept und -strecke explizit in die
Mindestanforderungen aufzunehmen.
Die Repower regt an, den Begriff „Netzanschlussleitung“ durch „Erschliessungsleitung“ zu ersetzen.
Die ElCom spricht sich dafür aus, aus systematischen Gründen die Verschiebung von Abs. 2 und Abs. 3 erster Satz in die StromVV zu prüfen.
Artikel 12 Abzunehmende und zu vergütende Energie
VSE, DSV, Alpiq, EKZ und EWZ schlagen vor, den Fall des Verkaufs von Regelenergie an Swissgrid explizit in die Verordnung aufzunehmen.
JU, VD und Swissolar regen an, dass die Vergütungspflicht auch für zwischengespeicherte Energie aus erneuerbaren Quellen gelten solle. Der Kanton VD schlägt zudem vor, dass eine Speicherung via Stromnetz gleich wie fossile Stromproduktion behandelt werden soll.
VSE, DSV, Alpiq und BEV beantragen, dass der Wechsel in den oder aus dem Eigenverbrauch nur auf Anfang Jahr erfolgen kann, da ein solcher möglicherweise einen Einfluss auf die Tarifstruktur des Netzbetreibers habe. VAS, AVDEL und ESR sprechen sich generell dafür aus, dass weniger häufig