Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 96 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 33Fedlex · Ergebnisbericht

Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur

Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe

Des Weiteren sind die genannten Stellen der Ansicht, dass die Entwürfe der EnV und CO2-

Verordnung sowie die dazu gehörenden Erläuterungen im Bereich der Förderung der vorgängig beschriebenen Kompetenzordnung nicht oder nur ungenügend Rechnung tragen würden.

Der SIA begrüsst die Verstärkung und den Umbau des Gebäudeprogramms.

Auch die FRC unterstützt das Prinzip der Stärkung des Gebäudeprogramms. Sie erachtet die

Massnahmen jedoch als ungenügend und findet, dass diese verstärkt werden müssten. Dies vor dem Hintergrund, dass 60 % der Schweizer Bevölkerung Mieterinnen und Mieter sind und damit keinen Einfluss auf den Energieverbrauch haben.

Aus der Sicht des CP ist die demokratische Legitimierung der harmonisierten Massnahmen im

Gebäudebereich (Harmonisiertes Fördermodell der Kantone 2015, HFM und MuKEn 2014)

beschränkt. Es spricht sich daher gegen die Vorschrift an die Kantone aus, dass diese in ihren

Programmen zur Förderung der Energieeffizienz nur dann Unterstützung erhalten dürfen, wenn ein GEAK vorliegt. Wird dieser von einem Beratungsbericht begleitet, so entspricht dies einem GEAK plus, welcher hohen Ansprüchen genügen müsse.

Die FER ist der Ansicht, dass die Bundes- sowie kantonalen Behörden darauf achten müssen, dass das Ziel des Gebäudeprogramms nicht die Verminderung von Projektkosten sei, sondern die

Initialisierung von energetischen Sanierungen, welche nur dank des Programms ermöglicht werden können.

Artikel 57 Allgemeine Voraussetzungen

BL, NW, SH, SZ, TG, und EnDK begrüssen, dass gemäss Abs. 1 Bst. a und Bst. b Information und Beratung sowie Aus- und Weiterbildung als indirekte Massnahmen nun wieder

globalbeitragsberechtigt sind. Sie erwarten, dass der Bund in einer Prozessbeschreibung ausführlich festhält, welche indirekten Massnahmen in den Bereichen Information und Beratung sowie Aus- und Weiterbildung globalbeitragsberechtigt sind.

AR, BE, BL, NW, SO, SZ, ZG sowie EnDK beantragen die folgende Ergänzung von Abs. 2 Bst. b: „der Kanton für den Bezug von Ergänzungsbeiträgen gemäss Art. 34 Abs. 3 Bst. b CO2-Gesetz einen Kredit für das betreffende Programm bereitstellt; und“. Sie begründen dies damit, dass der neue Art. 34 Abs. 3 Bst. b des geänderten CO2-Gesetzes vom 23. Dezember 2011 (SR 641.71) die Aufteilung der Globalbeiträge in Sockel- und Ergänzungsbeiträge vorsehe und präzisiere, dass letzterer nicht höher sein darf als das Doppelte des vom Kanton zur Durchführung seines Programms bewilligten jährlichen Kredits. Gemäss Art. 57 Abs. 2 Bst. b der EnV werden Globalbeiträge an kantonale

Programme nur gewährt, wenn der Kanton einen Kredit für das betreffende Programm bereitstellt.

Dies widerspreche der neuen Regelung in Art. 34 des CO2-Gesetzes. Das Krediterfordernis könne nur in Bezug auf die Ergänzungsbeiträge bestehen. Der Sockelbeitrag gemäss Art. 34 des CO2-Gesetzes sei hingegen unabhängig davon geschuldet.

Aus der Sicht von Swissolar stellt das HFM 2015 nur bedingt eine harmonisierte Förderung sicher. Die Swissolar erwartet daher vom BFE einen stärkeren Druck auf die Kantone, damit die Harmonisierung umgesetzt wird.

VFS, InfraWatt, SBS und VBSA begrüssen, dass auch die Abwärmenutzung gebührend berücksichtigt wird.

LU, SSV und die Stadt Lausanne schlagen vor, dass für Globalbeiträge gemäss den Art. 57 bis Art. 62 auch kommunale Programme berücksichtigt werden.

Artikel 58 Globalbeiträge an kantonale Programme zur Information und Beratung sowie zur

Aus- und Weiterbildung

BL, NW, SZ sowie EnDK beantragen die Streichung von Bst. d und Bst. e. Sie stellen fest, dass gemäss diesen Globalbeiträge für Objekt- und Prozessberatungen sowie für Analysen gewährt

werden könnten. Hierbei handle es sich um traditionelle Aufgaben der Fachleute. Aus ihrer Sicht ist zu