Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 96 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur

Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe

Berechnung. Dies soll entsprechend so in der Verordnung formuliert werden, da sie einer gängigen Investitionsrechnung entspreche.

Der Kanton TI bemängelt, dass die Berechnung nicht eindeutig beschrieben sei und fordert eine klare und einfach verständliche Beschreibung derselben.

VSE, BKW, Alpiq, Axpo, Repower, CKW, EWZ, SWV, IWB, VBE, SAK, Swisselectric und Swisspower fordern, dass bei Erneuerungen der Restwert der bestehenden betriebsnotwendigen Anlagenteile berücksichtigt werden müsse, da die Geldzuflüsse der Gesamtanlage nicht nur für die Amortisation der Erneuerungsinvestition verwendet werden könnten, sondern auch die nicht-erneuerten

bestehenden Anlageteile aus den Geldzuflüssen amortisiert werden müssten.

VSE, BKW, Axpo, CKW, SWV, IWB, SAK, Swisspower und Swisselectric beantragen, dass sämtliche Kosten für die Bereitstellung des marktfähigen Produktes zu berücksichtigen seien.

VSE, BKW, Alpiq, Axpo, Repower, CKW, SWV, IWB, VBE, SAK, Swisselectric und Swisspower verlangen, dass die Kosten für Energieverwertung und zentralisierte Funktionen auch berücksichtigt werden. Diese seien pauschal mit 8 Franken/MWh Nettoproduktion anzurechnen, zuzüglich der Teuerung über die verbleibende Nutzungsdauer. Weiter wird gefordert, dass alle weiteren

Konzessionsleistungen auch berücksichtigt werden. Die übrigen Konzessionsleistungen – Beispiel Gratisenergie – seien teilweise beträchtlich und dürften deshalb nicht vernachlässigt werden.

VSE, Repower, SWV, VBE und SAK beantragen, dass Opportunitätskosten für die SDL-Erbringung zu berücksichtigen seien, da auch SDL-Erträge berücksichtigt werden.

VSE, Alpiq, Repower, CKW, SWV, IWB, VBE und SAK fordern, dass auch Kosten für

Entschädigungszahlungen an andere Kraftwerke für deren Produktionsausfälle berücksichtigt werden.

VSE, BKW, Alpiq, Axpo, Repower, CKW, EWZ, SWV, IWB, VBE, SAK, Swisselectric und Swisspower beantragen, dass alternativ nach Aufstellung tatsächlicher Kosten zuzüglich der Teuerung über die verbleibende Nutzungsdauer angerechnet werden kann. Insbesondere bei Erneuerungen, bei denen eine Wirtschaftlichkeitsrechnung des gesamten Kraftwerkes angestellt wird, müsste neben der

pauschalen Berechnung alternativ auch die Berechnung anhand tatsächlicher, nominaler

Betriebskosten möglich sein.

Der Swiss Small Hydro verlangt, dass die Kosten für Betrieb und Unterhalt in Abhängigkeit der

Anlagenleistung und Fallhöhe definiert werden. Als Basis dazu könne der Bericht des

Interessenverbands Schweizerischer Kleinkraftwerk-Besitzer (heute Swiss Small Hydro) „Umfrage Betriebs- und Unterhaltskosten Kleinwasserkraft“, Version 1.1 vom 25.01.2016 verwendet werden. Die Kosten für den Anlagenbetrieb, den Unterhalt sowie die übrigen Betriebskosten seien mit 2 % sehr tief angesetzt. Die Praxis zeige, dass diese Kosten eher im Bereich von 3 % zu liegen kommen.

Ausserdem würden weitere Einflussbereiche wie Fallhöhe und Anlagengrösse vernachlässigt,

wodurch bei grossen Hochdruckkraftwerken eher zu viele, bei kleinen Niederdruckkraftwerken eher zu wenige Kosten anrechenbar werden.

Das EWN beziffert die effektiven Kosten im Bereich von 6 % bis 8 % der lnvestitionskosten. Die pauschale Anrechnung der Betriebskosten im Umfang von 2 % sei, gemessen an den effektiven Betriebskosten, viel zu tief.

VSE, BKW, Alpiq, Axpo, Repower, CKW, SWV, IWB, VBE, SAK, Swisselectric und Swisspower beantragen, dass zu erwartende zusätzliche Erlöse, namentlich aus dem Verkauf von

Herkunftsnachweisen und aus dem Angebot von Systemdienstleistungen (SDL), von den Kosten abzuziehen sind. Es seien sämtliche Erlöse aus dem marktfähigen Produkt zu berücksichtigen. Bei den zusätzlichen Erlösen seien Opportunitätskosten zu berücksichtigen.

EWZ bemerkt, dass insbesondere für HKN keine fundamentalen Modelle bestehen, die eine

Erlösprognose ermöglichen, und fordert, dass sämtliche Erlöse aus dem marktfähigen Produkt zu berücksichtigen sind.

VSE, BKW, Alpiq, Axpo, EWZ, CKW, SWV, IWB, VBE, SAK, Swisspower und Swisselectric fordern ein nominales DCF-Modell.

VSE, Alpiq, Repower, CKW, SWV, Axpo, Swisselectric, IWB, VBE und SAK verlangen im

Zusammenhang mit dem Preisszenario einen Preisszenariohorizont von 80 Jahren und einen

jährlichen Bericht mit den dahinterliegenden Annahmen und quantitativen Einflussgrössen. Das