Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 96 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur
Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe
Swiss Small Hydro, SWV, Alpiq, Repower, EWZ, IWB, VBE, SAK und Swisspower monieren, dass gemäss Erläuterungen (S. 25) Wasserkraftanlagen, die einen Investitionsbeitrag erhielten, während 10 Jahren vom Wasserzins befreit würden, dies in der Verordnungen allerdings nicht festgelegt und darum nachzuholen sei. VS und SAB sind der Ansicht, dass der entsprechende Satz aus den Erläuterungen zu streichen sei.
4.4.7. Investitionsbeitrag für Biomasseanlagen
Artikel 72 Begriffe
Bei der Definition von Holzkraftwerken von regionaler Bedeutung in Abs. 3 fordern VD, CVP, FDP, SGV, Economiesuisse, VSE, CKW, Axpo, Agro Energie Schwyz, Swisselectric, V3E, Romande Energie, SVUT, Wald Schweiz und WKK Fachverband die Streichung der Beschränkung der elektrischen Leistung von höchstens 3 MW. WSL und EMPA sind der Ansicht, dass Holzkraftwerke von regionaler Bedeutung Holzkraftwerke sind, die von ihrer Dimensionierung her dem nachhaltig nutzbaren Brennstoffangebot der Region entsprechen.
Artikel 73 Erheblichkeit der Erweiterung oder Erneuerung
Der Kanton ZH ist der Ansicht, dass für KVA die Schwelle von 25 % zu hoch für die Realisierung von kleineren Massnahmen sei.
VSE, DSV, Axpo, CKW, Romande Energie und Swisselectric beantragen in Abs. 1 folgende
Anpassung: „Die Erweiterung einer Anlage ist erheblich, wenn durch bauliche Massnahmen die durchschnittlich erwartete jährliche Elektrizitätsproduktion gegenüber dem Durchschnitt der letzten drei vollen Betriebsjahre vor der Inbetriebnahme der Erweiterung um mindestens 25 Prozent gesteigert wird.“
InfraWatt, VFS und VSA beantragen eine differenzierte Unterteilung bei Kläranlagen in Abs. 2 Bst. b: 250‘000 Franken bei Kläranlagen über 50‘000 Einwohnerwerten (EW), 100‘000 Franken bei
Kläranlagen unter 50‘000 EW.
VSE, DSV, Axpo, CKW, Romande Energie und Swisselectric beantragen einen neuen Abs. 3 mit folgender Formulierung: „Die Erneuerung der Anlage ist ebenfalls erheblich, falls die Differenz zwischen der durchschnittlich erwarteten jährlichen Nettoproduktion mit Erneuerung gegenüber der durchschnittlich erwarteten jährlichen Nettoproduktion ohne Erneuerung in den ersten fünf vollen Betriebsjahre nach der Erneuerung um mindestens 25 Prozent beträgt.“
Artikel 74 Energetische Mindestanforderungen
Swisspower, V3E und WKK Fachverband verlangen, dass die Gasproduktion bei den
Mindestanforderungen auch berücksichtigt wird.
Artikel 76 Höchstbeitrag
SVUT und Agro Energie Schwyz sind gegen den in Bst. c vorgeschlagenen Höchstbeitrag für Holzkraftwerke regionaler Bedeutung und fordern eine Erhöhung auf 15 Millionen Franken.
Artikel 77 Reihenfolge der Berücksichtigung
Gemäss dem DSV sollen Anlagen in Gebieten mit genügender Netzkapazität prioritär behandelt werden - unabhängig vom Einreichedatum.
Axpo, CKW und Swisselectric beantragen, dass für Anlagen, die ein Gesuch für eine
Einspeisevergütung für Biomasseanlagen gestellt haben und sich nach dem Bau der Anlage entscheiden, einen Investitionsbeitrag in Anspruch zu nehmen, das Einreichedatum des ersten Gesuches gelten soll.