Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 96 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur
Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe
VSE, DSV, Axpo, CKW und Swisselectric fordern, dass die Fördermittel möglichst effizient eingesetzt werden und die Projekte, welche die grösste Mehrproduktion im Verhältnis zu den als
Investitionsbeitrag zu bezahlenden Mitteln aufweisen, zuerst berücksichtigt werden.
Artikel 79 Gesuch
JU, VSE, DSV, Axpo, CKW, Romande Energie und Swisselectric verlangen, dass in begründeten Fällen keine Baubewilligung nötig und Abs. 2 entsprechend anzupassen sei.
Artikel 84 Definitive Festsetzung des Investitionsbeitrags
VSE, DSV, Axpo, CKW, Romande Energie und Swisselectric fordern, dass bei der definitiven
Festsetzung des Investitionsbeitrags nur die tatsächlich anrechenbaren Investitionskosten
berücksichtigt werden sollen (ohne Berücksichtigung des aktuellen Preisszenarios und des aktuellen kalkulatorischen Zinssatzes).
Artikel 85 Gestaffelte Auszahlung des Investitionsbeitrags
Für DSV, Axpo, CKW, Romande Energie und Swisselectric muss die letzte Tranche nach der
definitiven Festsetzung des Investitionsbeitrags ausbezahlt werden.
Artikel 87 Nicht anrechenbare Kosten (Bst. d)
InfraWatt, VFS und VSA beantragen, bei den nicht anrechenbaren Kosten die Anlagenteile für den Betrieb eines Fernwärmenetzes zu streichen.
Für Wald Schweiz sollen die Anlagenteile zur Aufbereitung von Brennstoffen nicht zu den nicht anrechenbaren Kosten zählen.
V3E und WKK Fachverband beantragen die folgende Formulierung für den Art. 87 Bst. d: „für
Anlagenteile zur Aufbereitung von Brennstoffen, sofern diese nicht Teil der Anlage sind oder für die Einspeisung aufbereiteter Gase ins Erdgasnetz dienen, oder für den Betrieb eines Fernwärmenetzes.“
Artikel 88 Kapitalisierte Gestehungskosten
Für VSE, Swisselectric, CKW, Axpo und Romande Energie ist Art. 88 im Einklang mit Art. 67
(Investitionsbeitrag für Wasserkraftanlagen) anzupassen.
Für die EMPA geht aus dem Verordnungstext nicht eindeutig hervor, ob die Auflistung in Abs.1 kumulativ zu verstehen ist.
Swisselectric, CKW und Axpo beantragen, dass in Abs. 1 von kapitalisierten Gestehungskosten, die diskontierten Geldabflüssen entsprechen, gesprochen wird. Zudem schlagen sie einen neuen Bst. abis vor: „Restwerten der bestehenden betriebsnotwendigen Anlageteile bei Erneuerungen.“ Weiter soll Bst. d gestrichen werden.
VSE und Romande Energie beantragen, in der Aufzählung die direkten Steuern zu berücksichtigen.
Swisselectric, CKW und Axpo beantragen, Abs. 3 und 5 zu streichen (die Streichung von Abs. 5 wird zudem auch von VSE und Romande Energie unterstützt).