Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 96 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur

Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe

Emissionsgemeinschaften auch für Kleinimporteure praktikabel ist, beantragen WEKO und SGV, dass die darin ebenfalls instituierte Solidarhaftungsgemeinschaft aufgehoben wird.

Artikel 23 Einzureichende Unterlagen

Der VFAS beantragt eine automatisierte Erfassung der CO2-relevanten Kennzahlen und damit

einhergehend den Entfall des Dokumentenversands. Weiter beantragt er, die Handelbarkeit von CO2- Emissionen gemäss den marktwirtschaftlich üblichen Standards einzuführen und datenbankgestützt umzusetzen, was Anreize für den Import umweltfreundlicher Fahrzeuge schaffen würde.

AR, BE, BL, NW, SO, EnDK und SSV beantragen die Streichung von Abs. 3 (Abtretungen).

Artikel 25 CO2-Emissionen und Leergewicht von Fahrzeugen ohne Typengenehmigung

Der VFAS beantragt, dass weitere Datenquellen geprüft und zugelassen werden. Dabei sei

sicherzustellen, dass die Datenquelle vom ASTRA ebenfalls akzeptiert werde.

Der Kanton VD weist darauf hin, dass in diesem Artikel das Vorgehen zur Bestimmung des

Leergewichts bei unvollständigen Fahrzeugen künftig unklar ist.

Artikel 26 der geltenden CO2-Verordnung Mit Erdgas betriebene Personenwagen

Die Streichung des bisherigen Art. 26 wird nicht begrüsst. FDP, GPS, SSV, Economiesuisse, DSV, IWB, Swisspower, BEV, VSG, SVGW, SES, Energieforum, ECO SWISS, Biomasse Suisse, WWF, VCS, Pro Natura, SVS, Aqua Viva, Handel Schweiz, ETH-Rat, EMPA, Akademien der

Wissenschaften, Auto-schweiz und der AGVS beantragen in unterschiedlichen Varianten, den

bisherigen Art. 26 zur Anrechnung des biogenen Anteils an die massgebenden CO2-Emissionen von Personenwagen mit Erdgasantrieb beizubehalten. Dabei sprechen sich SSV, Economiesuisse, DSV, BEV, IWB, Swisspower, SVGW und ECO SWISS dafür aus, den Begriff „Personenwagen“ durch „Fahrzeuge“ zu ersetzen, während Akademien der Wissenschaften, SVGW, ETH-Rat und EMPA die Anrechnung bei Personenwagen, Lieferwagen und leichten Sattelschleppern zulassen wollen. Weiter beantragen EMPA und ETH-Rat, allgemein den Anteil erneuerbarer Energie in den entsprechenden Treibstoffen anzurechnen. Die Swisspower beantragt, zusätzlich synthetische Gasgemische

anzurechnen. Die Akademien der Wissenschaften beantragen, den biogenen Anteil nur von

schweizerischen Treibstoffen anzurechnen.

Artikel 27 Berechnung der durchschnittlichen CO2-Emissionen bei Grossimporteuren

FDP und ECO SWISS beantragen eine getrennte Betrachtung und eine weitergehende

Übergangsphase für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper (hier: leichte Nutzfahrzeuge, LNF). Die Einführungsmodalitäten sollen gemäss der ECO SWISS so festgelegt werden, dass die Erreichung der Zielwerte für den Schweizer Fahrzeugmarkt gleich ambitioniert ist wie für die EU-Fahrzeugmärkte. Das BFE habe eine entsprechende Analyse vorzulegen.

Weiter beantragen Economiesuisse, AGVS, Handel Schweiz, Strasseschweiz, ECO SWISS, Autoschweiz und VFAS, dass die LNF-Zielwerte erst ab 2019 in einer gesonderten Revision der CO2- Verordnung festzulegen sind, da zunächst notwendige (fehlende) Grundlagen auf Seite BFE zu erarbeiten seien.

Der Kanton FR beantragt, die Berechnungsmodalitäten im Hinblick auf die Zyklusoptimierung und die Einführung des WLTP zu prüfen.

Die CCIG beantragt eine längere Übergangsfrist in Abs. 2 und Abs. 3 als im Verordnungsentwurf vorgesehen.