Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 96 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur

Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe

4.5.2. Fahrzeuge

Artikel 10 Kennzeichnung

SGV und VFAS beantragen die Aufhebung der Energieetikettenpflicht, da sie geringen Nutzen habe und um den administrativen Aufwand zu reduzieren.

Auto-schweiz, Handel Schweiz und Strasseschweiz sind grundsätzlich der Meinung, dass die

Einführung von absoluten Grenzwerten nach dem CO2-Gesetz und der CO2-Verordnung die

Energieetikette überflüssig macht; Letztere führt damit zu Verwirrung. Daher sollte sie abgeschafft werden. Eventualiter sollte sie neu konzipiert und an den Emissionsvorschriften ausgerichtet werden. Der AGVS fügt an, dass Sinn und Zweck der Energieetikette für Personenwagen kritisch hinterfragt werden müssen. Er anerkennt die Energieetikette als hilfreiches Informationsinstrument und beantragt auch eine Neukonzipierung mit Ausrichtung auf die Emissionsvorschriften.

Die ECO SWISS fordert eine Neukonzipierung der Energieetikette mit Ausrichtung auf die

Emissionsvorschriften und der Berücksichtigung der grauen Energie.

Handel Schweiz, Auto-schweiz, AGVS und ECO SWISS beanstanden, dass die

Kennzeichnungspflicht nicht von allen Marktteilnehmern eingehalten wird. Kontrolliert würden aber in erster Linie die offiziellen Markenvertreter.

Artikel 15 Strafbestimmungen

Der VFAS beantragt, dass Bussen nur noch bei wiederholten Verstössen und schwerwiegendem Widerhandeln ausgesprochen werden; Bagatell-Verstösse sollten mit Abmahnung geregelt werden.

Anhang 4 Ziffer 5.2 Bestimmung der Energieeffizienz

SKS und FRC beantragen die Streichung des relativen Anteils. Dadurch soll den Konsumentinnen und Konsumenten sofort ersichtlich sein, welche Modelle einen geringen ökologischen Fussabdruck haben.

Anhang 4 Ziffer 6.2 Anforderungen an die Angaben zum Energieverbrauch, zu den CO2-

Emissionen und zur Energieeffizienz-Kategorie

ECO SWISS und SVGW beantragen bezüglich der Grafik beim Balken und Pfeil nur die

klimarelevanten CO2-Emissionen auszuweisen, da diese für die Umwelt und den Käufer relevant sind. Das Total sollte ergänzend als Information angegeben werden.

UmverkehR und SES beantragen die Angabe der CO2-Emissionen bei Elektrofahrzeugen.

Anhang 4 Ziffer 8 Beispiele zu den Anforderungen an die Darstellung

VSG und Biomasse Suisse beantragen, den klimarelevanten CO2-Anteil auch auf den Grafiken auszuweisen.