Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 96 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur
Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe
Weitere Anträge
Das Energieforum Schweiz begrüsst die Verschlankung der Vorschriften.
Der Kanton VD verlangt, dass nur additionale Energieeffizienzmassnahmen zugelassen werden.
Der VSGP möchte, dass auch Effizienzmassnahmen in Unternehmen mit Verminderungsverpflichtung im Emissionshandelssystem zugelassen werden. Weiter fordert der VSGP, dass ein Abweichen von der Investitionspflicht in begründeten Fällen zulässig sein soll.
VSG und V3E fordern die Aufhebung der Mindestmenge Strom, welche Unternehmen mit
Verminderungsverpflichtung einspeisen müssten.
Der V3E möchte auf Energieeffizienzmassnahmen verzichten und dafür die Verwendung von Biogas verlangen. Weiter fordert der V3E eine Fristerstreckung zur Umsetzung der
Energieeffizienzmassnahmen um vier anstatt nur zwei Jahre.
4.6.5. Weitere Bereiche
Artikel 5a Programme (Absatz 3)
Die First Climate Group lehnt die Vorlage zu Abs. 3 ab, da diese zu einschränkend sei und keine administrativen Vorteile biete. Es könne stattdessen, wenn an der Vorlage festgehalten werden soll, „auf Wunsch des Programmeigners“ in Abs. 3 eingefügt werden.
Artikel 12 Bescheinigungen für Unternehmen mit Verminderungsverpflichtung
(Absatz 1 und Abs. 3)
Die FDP begrüsst die neue Wahlfreiheit, die Scienceindustries weist hingegen auf die daraus folgende zusätzliche Komplexität hin. Die Ökostrom Schweiz fordert gleiche Bedingungen für alle und somit strengere Kriterien für Bescheinigungen aus Übererfüllungen. Die GLP lehnt – auch im Hinblick auf die Klimapolitik nach 2020 – die Möglichkeit ab, dass abgabebefreite Unternehmen
Kompensationsprojekte umsetzen können.
Artikel 14 Veröffentlichung von Informationen (Absatz 2)
Diverse Bauernverbände (SBV, ZBV) fordern, dass der Aufwand für die Gesuchsteller von
Kompensationsprojekten nicht erhöht werden solle. Die formellen Kriterien sollten sekundäre Priorität besitzen.
Verträge und darauf basierende Gesuchsbeurteilung (Artikel 7 Absatz 1 und Artikel 10 Absatz 1 und 1bis)
Einige Vernehmlassungsteilnehmer lehnen die Vorlage ab, darunter drei Parteien (FDP, GLP, SVP) sowie einige Unternehmen, welche teilweise Gesuchsteller oder Entwickler von
Kompensationsprojekten sind (Economiesuisse, ECO SWISS, Hotelleriesuisse, Scienceindustries, Swissbricks, KLIK, First Climate Group, InfraWatt, Swissmem und Swiss Textiles). Die vorgebrachten Argumente sind, dass das BAFU keine weitere Kontrollkompetenz benötige (FDP, SVP), nicht in die Vertragsfreiheit (FDP, Swissbricks) bzw. die Handels- und Gewerbefreiheit (First Climate Group)
eingreifen solle und ein erhöhter administrativer Aufwand resultiere (Economiesuisse, Swiss Textiles). Ausserdem bestehe keine direkte Relation zwischen dem Vertrag bzw. Preis der Dienstleistung und der Qualität des Prüfberichts (KLIK, First Climate Group und Swiss Textiles), es ergebe sich aus der Prüfung der Verträge keine Qualitätsverbesserung (Economiesuisse) oder das Vorgehen sei
ungewöhnlich und nicht zielführend (Scienceindustries und Swissmem). Die Validierungs- und
Verifizierungsstellen seien seitens BAFU ausreichend anzuleiten (GLP, KLIK und InfraWatt) und bei schlechter Leistung zu sanktionieren (KLIK) respektive anhand der Qualität ihrer Prüfberichte zu beurteilen (First Climate Groupe). Die Qualität der Validierungs- und Verifizierungsstellen sei über die Zulassungskriterien sicherzustellen (Swissmem). Das BAFU solle seine Vollzugsaktivitäten reduzieren