Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 96 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur
Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe
werden können. Die Vorgabe der technischen Mindestanforderungen gemäss Art. 8a wird abgelehnt. Eine Einführung dieser Schnittstelle bzw. Messgeräte solle erst möglich sein, wenn sich die Betreiber national auf einen entsprechenden Standard geeinigt haben. Dann soll dies auf Wunsch des
einzelnen Endverbrauchers und im Zuge eines Ersatzes geschehen.
Hinsichtlich der Festlegung der technischen Mindestanforderungen fordern AEE Suisse, EKZ, IWB, Swisspower, VBE, SAK, Elektrizitätswerk Vilters-Wangs und Romande Energie, die Anforderung eines Kundenportals, auf dem die ausgelesenen Daten für die entsprechenden Kundinnen und Kunden einsehbar sind, zu streichen oder zu präzisieren. So sollen allenfalls nur abrechnungsrelevante Daten dargestellt werden.
Swissgrid und EPFL fordern kürzere Zeitabstände der Lastgangmessung, z. B. 5 Minuten, da
internationale Bestrebungen zu beobachten seien, den Strommarkt auf kürzere Zeitintervalle
umzustellen.
Eine Präzisierung, welche Daten die Endkundenschnittstelle ausgeben soll (nur Momentanwerte),
fordern GLP, EKZ, EMPA, Swisspower, EWZ und SAK (ohne Verzögerung an die Endverbraucher).
SIG, Swisspower, SAK, EKZ und Romande Energie fordern die Streichung der technischen
Möglichkeit, Blindenergie messen zu können. Die EPFL hingegen fordert hier eine Konkretisierung und zusätzliche Messwerte anderer Grössen.
BE und SAK fordern die Streichung der Anforderung, wonach die Systeme interoperabel sein müssen. Swisselectric, Axpo und CKW verlangen hierzu hingegen eine Übergangsfrist von fünf Jahren.
BE, Swisspower, SAK, EKZ, EWZ und VBE verlangen die Streichung der Anforderung, wonach ein Softwareupdate aus der Ferne gemacht werden kann.
SAK, Swisspower und EKZ verlangen, dass nur die Anzahl Unterbrüche der Stromversorgung
aufgenommen werden muss, nicht aber Ort und Zeit.
BE, SBV, Swisspower, SAK und EKZ fordern die Streichung der Anforderung zur Übermittlung von Netzzustandsdaten.
Umwelt- und Naturschutzverbände, SES, VPOD und VSA verlangen eine Präzisierung, wem die Manipulationen an den Messgeräten gemeldet werden müssen.
ETH-Rat und EPFL wünschen sich einen Ausbau der technischen Möglichkeiten, indem verschiedene zusätzliche Werte aufgenommen und Daten in Echtzeit bereitgestellt werden können.
Einen Hinweis oder Anträge, weniger technische Anforderungen festzulegen, liefern ETH-Rat, SIA, Energieforum Schweiz, Groupe E, SAK und RegioGrid. Insbesondere fordert die SAK, dass bereits verbaute intelligente Messsysteme geschützt und nicht durch die Festlegung der
Mindestanforderungen gefährdet werden.
Das EVG-Zentrum wünscht sich, dass der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ausdrücklich von der Pflicht befreit wird, intelligente Messsysteme intern zu verwenden.
Die ElCom fordert die Vorgabe, dass das benutzte Kommunikationssystem effizient sein soll.
BEV und die ElCom sprechen sich gegen die Aufhebung von Art. 29 aus.
Die Übergangsfrist zur Einführung von intelligenten Messsystemen (Art. 31e) wird grundsätzlich oder eher begrüsst von GLP, GPS, ElCom, SSV, CKW, Axpo, EWZ, IWB, SIG, Repower, VBE, Romande Energie, EKZ, Groupe E, Swisselectric, Swiss Small Hydro, Swissolar, Swisspower, VESE, EWN, ESR, Stadt Lausanne, AEE Suisse, AVDEL, CP, EPFL, FL, ADEV, Planeco, Akademien der
Wissenschaften, Stiftung KEV, Swisscleantech, VSEI, VSA, VÖV, VPOD, smart-me und InfraWatt.