Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 96 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur

Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe

Artikel 7 Jahres- und Kostenrechnung (Absatz 3 Buchstaben. fbis, h und m)

Elektrizitätswerk Vilters-Wangs, Swissmig, Swissmem, AEE Suisse, GGS, Lonza, Swissolar und SBS begrüssen die Bestimmungen ausdrücklich.

VSE, AVDEL, VBE, EKZ, BEV, Swisspower, IWB, Repower, EWZ und IWB lehnen die Bestimmungen ab.

EWZ, VBE und IWB fordern, dass die ungedeckten Kosten durch die Abnahme- und Vergütungspflicht separat ausgewiesen werden müssen.

IWB, AEE Suisse und Swissolar sprechen sich dafür aus, dass die Kosten von

Sensibilisierungsmassnahmen zur Einhaltung der Netzstabilität anrechenbar sein und ebenfalls separat ausgewiesen werden sollen.

Artikel 8 Messwesen und Informationsprozesse (Absatz. 3, Absatz 3bisund Absatz 5)

GLP, SBV, SKS, AEE Suisse, Ökostrom Schweiz, SIA, GGS, Swisscleantech, Swissolar, VESE,

VSEI, Swisscom Energy Solutions, Lonza, USIC, FRC, FER, Swiss Small Hydro, CP, smart-me, VÖV, SES und VPOD äussern sich grundsätzlich positiv zu den Verordnungsänderungen.

GLP, SBV, AEE Suisse, SIA, Swisscleantech, Swissolar, VESE, VSEI, Swisscom Energy Solutions und EMPA fordern, dass der Verteilnetzbetreiber Verbrauchsdaten in Echtzeit bereitstellt, um

Verbrauchssteuerungen besser durchzuführen.

Die SKS verlangt, dass die Daten, die über intelligente Messsysteme (Smart Metering Systeme)

geliefert werden können, den Endverbrauchern verständlich gemacht werden.

SBV und Ökostrom Schweiz fordern das Einfügen der Rolle des Vermarkters.

Die Stiftung KEV verlangt, dass kein Rückschritt bei den Lastgangmessungen gemacht wird, sondern alle Anlagen, die in der KEV sind oder sein werden, sofort mit intelligenten Messsystemen

ausgestattet werden müssen.

DSV, BEV, ESR, VAS und Elektrizitätswerk Vilters-Wangs äussern sich gegen die

Verordnungsänderungen. Der DSV argumentiert, dass Kundinnen und Kunden mit Netzzugang andere Anforderungen hätten als solche ohne Netzzugang; daher müssten sie im Gegensatz zu Kundinnen und Kunden mit intelligenten Messsystemen und ohne Marktzugang den Netzbetreiber weiter für seinen Aufwand bzgl. die Datenbereitstellung entschädigen. Die AVDEL sieht aufgrund der Bestimmungen in Abs. 3 und Abs. 3bis eine Ungleichbehandlung der Verteilnetzbetreiber und Dritter. Ebenso sehen BEV und ESR hinter dem Abs. 3 eine Ungleichbehandlung von Verteilnetzbetreibern und Dritten, da Dritte im Strommarkt Daten seitens der Verteilnetzbetreiber erhalten würden, ohne diesen zu entschädigen. Sie befürchten eine schleichende Liberalisierung des Messwesens.

Intelligente Messsysteme (Artikel 8a, Artikel 13a, Artikel 29 und Artikel 31e)

Grundsätzlich oder eher begrüsst wird die Einführung von intelligenten Messsystemen von GE, GLP, ElCom, SSV, Economiesuisse, SBV, SGV, IWB, Romande Energie, SAK, EKZ, EWZ, CKW, Axpo, SIG, Groupe E, Swisspower, Swisselectric, RegioGrid, AEE Suisse, GGS, IGEB, CP, HKBB, VESE, Swissolar, InfraWatt, Energieforum Schweiz, IG DHS, Lonza, Cemsuisse, Akademien der

Wissenschaften, SIA, Swissbrick, Swissmem, Swiss Textiles, SBB, ADEV, Planeco, FL, Swissgrid, Swiss Small Hydro, Umwelt-und Naturschutzverbände, SES, Swisscleantech, VPOD, VSA, VÖV,

HEV, Scienceindustries, EPFL und ETH-Rat.

Die ElCom stellt die Frage, inwiefern eine solche Einführung sinnvoll sei vor dem Hintergrund der Diskussionen zu einer Liberalisierung des Messwesens.

Grundsätzlich gegen eine Einführung gemäss Vernehmlassungsentwurf äussern sich BDP, VSE,

DSV, BKW, AEK onyx, Elektra, Sierre Energie, VAS, ESR, AVDEL, BEV und Repower. Sie verlangen, dass lediglich eine Schnittstelle bei den Endverbrauchern gefordert wird, an der Daten ausgelesen