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Vernehmlassung 2017/90: Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) · 16 Seiten

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BG über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus Vorentwurf

j. Sie gefährdet aufgrund von Erkenntnissen von fedpol die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz.

Art. 81 Abs. 5

5Gestützt auf Erkenntnisse der Sicherheits- und Polizeibehörden von Bund und Kantonen kann die zuständige Behörde einer inhaftierten Ausländerin oder einem inhaftierten Ausländer den Kontakt mit anderen inhaftierten Personen und seinem sozialen Umfeld beschränken. Soweit erforderlich, kann sie oder er gesondert von anderen Personen untergebracht werden.

Art. 98c Zusammenarbeit und Koordination mit fedpol

1Das SEM arbeitet im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben bei der Terrorismuserkennung und -bekämpfung mit fedpol zusammen.

2Es koordiniert die Massnahmen in seinem Zuständigkeitsbereich mit den präventiv-polizeilichen und administrativen Massnahmen von fedpol.

3. Asylgesetz vom 26. Juni 199813

Art. 98c Zusammenarbeit und Koordination mit fedpol

1Das SEM arbeitet im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben bei der Terrorismuserkennung und -bekämpfung mit fedpol zusammen.

2Es koordiniert die Massnahmen in seinem Zuständigkeitsbereich mit den präventiv-polizeilichen und administrativen Massnahmen von fedpol.

4. Bundesgesetz vom 20. Juni 200314 über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich

Art. 9 Abs. 1 Bst. c und 2 Bst. c Ziff. 1

1Das SEM kann die von ihm oder in seinem Auftrag im Informationssystem bearbeiteten Daten des Ausländerbereichs folgenden Behörden durch ein Abrufverfahren zugänglich machen:

c. den Bundesbehörden im Bereich der inneren Sicherheit:

1. ausschliesslich zur Personenidentifikation in den Bereichen des polizeilichen Nachrichtenaustauschs, der sicherheits- und gerichtspolizeilichen Ermittlungen, bei Auslieferungsverfahren, bei Rechts- und Amtshilfe, bei der stellvertretenden Strafverfolgung und Strafvollstreckung, bei der Bekämpfung der Geldwäscherei, des Drogenhandels und des organisierten Verbrechens, bei der Kontrolle von Ausweisschriften, bei Nachforschungen nach vermissten Personen sowie bei der Kontrolle der

13 SR 142.31

14 SR 142.51