Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/38: Änderung des Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung · 21 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung
1 Ausgangslage
Die FATF (Financial Action Task Force) hat mit ihren Empfehlungen einen internationalen Standard zur Bekämpfung der Geldwäscherei, der Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung geschaffen.1 Im Rahmen von gegenseitigen Länderprüfungen prüft sie regelmässig, ob die nationale Gesetzgebung ihrer Mitgliedstaaten diesen Empfehlungen entspricht.
Die Schweiz wurde 2016 einer Länderprüfung im Rahmen des vierten Prüfzyklus unterzogen. Der Länderbericht der FATF zur Schweiz2 anerkennt die insgesamt gute Qualität des Schweizer Dispositivs zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. In einigen Bereichen hat die FATF jedoch Schwachstellen in der Gesetzgebung und der Wirksamkeit der Vorgaben festgestellt und entsprechende Empfehlungen abgegeben.
Der Bundesrat hat das EFD im Juni 2017 beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.3 Diese umfasste die folgenden Massnahmen: (1) Einführung von Sorgfaltspflichten für bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit Gesellschaften und Trusts (Beraterinnen und Berater), (2) Senkung des Schwellenwerts für den Edelmetall- und Edelsteinhandel, (3) Verifizierung der Angaben zur wirtschaftlich berechtigten Person, (4) Aktualisierung der Kundendaten, (5) Anpassung des Meldesystems für Meldungen an die MROS sowie weitere Anpassungen des GwG von geringerer Tragweite, (6) Verbesserung der Transparenz von Vereinen mit einem erhöhten Risiko der Terrorismusfinanzierung und (7) Einführung einer Bewilligungspflicht für den Ankauf von Altedelmetallen.
Mit den genannten Massnahmen soll den Empfehlungen aus dem Länderbericht der FATF zur Schweiz Rechnung getragen und die Konformität mit dem FATF-Standard sowie die Wirksamkeit des Schweizer Dispositivs zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung verbessert werden.
Die Vernehmlassung hat vom 1. Juni bis 21. September 2018 stattgefunden.
2 Vernehmlassungsverfahren und Auswertung
2.1 Vernehmlassungsverfahren
Vernehmen liessen sich die Regierungen der 26 Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), 13 politische Parteien, drei gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, acht gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft sowie 13 Vertreterinnen und Vertreter interessierter Kreise (zusätzliche Vernehmlassungsadressaten).4
Insgesamt sind 79 Stellungnahmen eingegangen. 22 Kantone, sechs politische Parteien (CVP, FDP, GPS, GLP, SPS und SVP), zwei gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, fünf gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft, sieben zusätzliche Vernehmlassungsadressaten und ausserdem 37 zusätzliche nicht offiziell eingeladene Teilnehmende haben sich zu der Vernehmlassungsvorlage geäussert.
Von den eingegangenen Stellungnahmen enthalten 67 Stellungnahmen substanzielle Anmerkungen. Explizit verzichtet auf eine Stellungnahme haben vier Teilnehmende (GL und SH so-
1 Internationale Standards zur Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung, Empfehlungen der FATF/GAFI, 2012; http://www.fatf-gafi.org > Publications > Recommandations (in Französisch und Englisch)
2 Massnahmen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, Schweiz, Länderbericht 2016 (in Französisch und Englisch); www.sif.admin.ch > Themen > Integrität des Finanzplatzes oder http://www.fatfgafi.org/media/fatf/content/images/mer-suisse-2016.pdf
3 Vgl. Medienmitteilung des Bundesrats vom 28. Juni 2017: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-67338.html
4 Detailliertere Angaben zu den Vernehmlassungsadressaten sind der Liste zu den Vernehmlassungsadressaten zu entnehmen.