Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/38: Änderung des Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung · 21 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung

an die MROS oder gar einer Aufsicht wie für Finanzintermediäre. Konkret handelt es sich um sieben Kantone (SO, OW, SG, LU, TG, TI, GE), drei Parteien (GLP, GPS, SPS), fünf Berufsverbände seitens der Finanzintermediäre (SBVg, SGB, SPA, KARTAC, VAV), zwei Organisationen, welche sich generell für mehr Transparenz einsetzen (Transparency International und Public Eye) sowie drei Einzelakteure, welche sich zum Teil für eine Meldepflicht (UBS) und zum Teil trotz kritischen Kommentaren zur Massnahme für ein Melderecht (Alithis, Bär & Karrer) ausgesprochen haben. Die Befürworter einer Verschärfung der Massnahme haben hauptsächlich argumentiert, dass ohne Meldepflicht die Effektivität bezüglich der Strafverfolgung fehle, der Kunde ohne Konsequenzen einen Berater suchen könne, welcher das illegale Geschäft durchführe, bis ein solcher gefunden sei und dass keine Konsistenz und in der Folge auch keine Gleichbehandlung in Bezug auf Finanzintermediäre und Händerinnen und Händler bestehe.

Von den restlichen Stellungnehmenden wurde die Massnahme teilweise nicht kommentiert und teilweise explizit begrüsst. Darüber hinaus wurden diverse konstruktive Detailanträge eingebracht. Mehrfach wurden eine Einschränkung und einmal eine Ausweitung des Geltungsbereichs gewünscht.

5 Senkung des Schwellenwerts für den Edelmetall- und Edelsteinhandel

5.1 Übersicht

Grundsätzlich war für die Stellungnehmenden ersichtlich, weshalb die Senkung des Schwellenwerts vorgeschlagen wird, und die betroffene Branche zeigte sich sodann erkenntlich, dass eine wirtschaftsverträgliche Lösung vorgeschlagen wurde. Davon abgesehen haben sich diverse Stellungnehmende für eine Verschärfung der Massnahme und andere für eine weniger strenge Regelung oder die gänzliche Streichung der Massnahme ausgesprochen. Die Befürworter einer strengeren Regelung halten sich mengenmässig die Waage mit den Teilnehmenden, welche die Streichung oder eine weniger strenge Massnahme forderten.

5.2 Details zu den Stellungnahmen

Sieben Stellungnehmende haben sich für eine Verschärfung der Massnahme ausgesprochen, indem sie die Senkung des Schwellenwerts für weitere Branchen oder gar für den Handel mit allen Gütern wünschten, fertig verarbeitete Produkte wie Schmuckstücke in die Massnahme einschliessen wollten oder zusätzlich eine Beaufsichtigung wie für Finanzintermediäre forderten. Konkret haben sich eine Partei (SPS), zwei Kantone (ZH und TG), sowie vier Organisationen, Verbände und Selbstregulierungsorganisationen (SGB, Transparency International, Forum SRO und OAD FCT) für die Verschärfung der Massnahme ausgesprochen.

Für eine weniger strenge Lösung oder die Aufhebung der Massnahme haben sich auf der anderen Seite ebenfalls sieben Stellungnehmende ausgesprochen. Sie argumentierten, die Schwelle von 15 000 Franken sei zu tief, oder wünschten, dass ungefasste Edelsteine, welche in Juweliergeschäften verkauft werden, ebenfalls von der Massnahme ausgenommen werden sollen. Begründet wurden diese Anträge unter anderem damit, dass es sich um eine unverhältnismässige Massnahme handle, welche zu einer übermässigen Steigerung des bürokratischen Aufwands führe. Konkret haben sich eine Partei (SVP), zwei Kantone (SZ und teilweise auch TG) und vier Verbände (UBOS, alliancefinance, SGV und UVVSN) dahingehend ausgesprochen.

Darüber hinaus wurde von drei Stellungnehmenden (Economiesuisse, ARIF und FH) gefordert, dass die Definitionen der Edelmetalle und Edelsteine ins Gesetz anstatt in die Verordnung aufgenommen werden sollen. Diverse weitere Teilnehmende haben die Massnahme entweder nicht kommentiert oder sie explizit begrüsst.