Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/38: Änderung des Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung · 21 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung
wie der Schweizerische Städteverband und der Schweizerische Arbeitgeberverband), während fünf Teilnehmende (Kantone AI und AR, NW, VS und BS) ohne weitere Bemerkungen der Vorlage zugestimmt haben. Zwei Kantone (FR und NE) haben mitgeteilt, dass sie keine Bemerkungen anzubringen haben, und eine Stellungnehmende (BCMP) hat sich ausschliesslich und ohne weitere inhaltliche Bemerkungen für die Bewilligungspflicht für den Altedelmetallankauf ausgesprochen.
2.2 Auswertungskonzept
Die eingegangenen Stellungnahmen werden nachfolgend nicht einzeln dargestellt, sondern es wird die grundsätzliche Haltung der Stellungnehmenden aufgezeigt. Für Einzelheiten wird auf die von der Bundeskanzlei veröffentlichten Stellungnahmen verwiesen.
3 Übersicht über die Ergebnisse der Vernehmlassung
Eine Übersicht findet sich thematisch aufgegliedert in den einzelnen Kapiteln. Siehe dazu die Ziffern 4 bis 12.
4 Einführung von Sorgfaltspflichten für bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit Gesellschaften und Trusts (Beraterinnen und Berater)
4.1 Übersicht
Im Rahmen der Vernehmlassung wurde die Massnahme von den betroffenen Akteuren (Anwälten, Notaren, Treuhändern und Vermögensverwaltern sowie den entsprechenden Standesorganisationen) fast ausschliesslich gänzlich abgelehnt. Unter anderem wurde kritisiert, dass das Berufsgeheimnis verletzt werde, dass Anwälte und Notare bereits strengen Regeln unterstehen und dass die Strafbarkeit für Gehilfenschaft zu Geldwäscherei zur Anwendung komme, weshalb die Einführung von Sorgfaltspflichten überflüssig sei.
Organisationen, welche sich für mehr Transparenz einsetzen, die Hälfte der Kantone, welche sich substanziell zu der Vorlage geäussert haben sowie Vertreter aus dem Bereich der Finanzintermediäre (z. B. SBVg) haben sich allerdings explizit positiv zu der Massnahme geäussert und fordern aus Konsistenz-, Gleichbehandlungs- und Effektivitätsgründen zusätzlich die Einführung mindestens einer Meldepflicht, wenn nicht gar einer Aufsicht.
Schliesslich wurden mehrere differenzierte Anträge unter anderem bezüglich des Geltungsbereichs gemacht.
Die Stellungnahmen, welche sich gänzlich gegen die Massnahme aussprechen, halten sich mengenmässig die Waage mit den Stellungnahmen, welche die Massnahme begrüssen und zusätzlich eine Verschärfung wünschen.
4.2 Details zu den Stellungnahmen
Die Massnahme wurde grundsätzlich abgelehnt von einer Partei (SVP), mehreren Berufsverbänden und Selbstregulierungsorganisationen (SGV, VSV, SNV, SRO SAV/SNV, SRO SVIG, SRO SVV, SVV, Forum SRO, VQF, SRO SLV, Centre Patronal, Verband Bernischer Notare, alliancefinance, OAD FCT, STEP, SRO Treuhand Suisse, EXPERTsuisse, Ordre des Avocats de Genève) sowie einem Einzelakteur (Vischer AG). Dabei handelt es sich insgesamt um zwanzig Stellungnahmen.
Ebenfalls zwanzig Stellungnehmende begrüssen die Massnahme grundsätzlich und wünschen darüber hinaus eine Verschärfung der Massnahme mit einer zusätzlichen Meldepflicht