Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/71: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2019 · 18 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2019 Erläuternder Bericht Vernehmlassungsverfahren ESV
2) In begründeten Ausnahmefällen und mit einer Bewilligung des zuständigen
Bundesamtes ist es auch möglich, feste Kulturen als Sonderabfall zu entsorgen.
Voraussetzung dafür ist der Nachweis einer funktionierenden Entsorgungskette.
Flüssige Kulturen aus Tätigkeiten der Klasse 2 müssen in jedem Fall vor Ort
inaktiviert werden.
Falls für eine sichere Abfallinaktivierung kein Autoklav notwendig ist, kann der Autoklav ohne Bewilligung des zuständigen Bundesamtes weggelassen werden. Die Gleichwertigkeit der gewählten Inaktivierungsmethode mit der Autoklavierung und ihre Wirksamkeit müssen nachgewiesen sein und die entsprechenden Unterlagen den Vollzugsbehörden auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden. Eine Wegleitung zum Nachweis der Wirksamkeit von chemischen Inaktivierungsmethoden für Flüssigkeiten steht zur Verfügung20.
Kontaminiertes Material, Tierkadaver und diagnostische Proben können weiterhin als Sonderabfall entsorgt werden.
Klasse 3
Abfälle aus Tätigkeiten der Klasse 3 müssen grundsätzlich im Arbeitsbereich autoklaviert werden. Für eine Autoklavierung ausserhalb des Arbeitsbereichs benötigt der Betrieb eine Bewilligung des zuständigen Bundesamtes. Die Autoklavierung muss in jedem Fall innerhalb des Gebäudes erfolgen.
Falls für eine sichere Abfallinaktivierung kein Autoklav notwendig ist, kann das zuständige Bundesamt das Weglassen des Autoklavs bewilligen. Die Gleichwertigkeit der gewählten Inaktivierungsmethode mit der Autoklavierung muss nachgewiesen und ihre Wirksamkeit validiert sein (der Nachweis der Wirksamkeit muss dazu mehrfach bzw. statistisch erhärtet erbracht werden). Die entsprechenden Unterlagen sind den Vollzugsbehörden auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Eine Wegleitung zum Nachweis der Wirksamkeit von chemischen Inaktivierungsmethoden für Flüssigkeiten steht zur Verfügung20.
Klasse 4
Alle Abfälle aus Tätigkeiten der Klasse 4 müssen im Arbeitsbereich durch Autoklavierung inaktiviert werden. Zu diesem Zweck muss ein Durchreicheautoklav im Arbeitsbereich vorhanden sein (keine Abweichung möglich).
16/18 054.11-00031/00006/00002/R335-0836