Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/71: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2019 · 18 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2019 Erläuternder Bericht Vernehmlassungsverfahren ESV
1 Ausgangslage
2012 wurde die Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen (Einschliessungsverordnung, ESV; SR 814.912) totalrevidiert. Vor dem Hintergrund der Entwicklung von Wissenschaft und Praxis hatte die Revision zum Ziel, die Melde- und Bewilligungsverfahren zu vereinfachen und zu vereinheitlichen, die Sicherheitsmassnahmen an den neusten Stand von Wissenschaft und Technik anzupassen sowie das schweizerische Recht auf diesem Gebiet besser mit dem europäischen zu harmonisieren. Um eine unkontrollierte Ausbreitung und Vermehrung potenziell invasiver Organismen mit erhöhtem Schadenpotenzial zu verhindern, wurde der Geltungsbereich der ESV gemäss den Schutzzielen des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) und in Übereinstimmung mit der Freisetzungsverordnung (FrSV; SR 814.911) auch auf gebietsfremde Organismen ausgeweitet. Zudem wurden kleinere Änderungen administrativer und technischer Art vorgenommen; dies in Abstimmung mit der Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen (SAMV; SR 832.321).
In den fünf Jahren seit dieser Totalrevision hat sich beim Vollzug der ESV einerseits die Notwendigkeit von Änderungen herauskristallisiert, die wesentliche Erleichterungen für Antragstellende und Verwaltung mit sich bringen, ohne dabei die gute Umsetzung der biologischen Sicherheit zu gefährden. Andererseits hat eine Reihe von Faktoren – wie zum Beispiel die exponentielle Entwicklung der Gentechnik (mit der Folge, dass deren Einsatz einfacher und zugänglicher geworden ist), das Engagement der Schweiz während der Gesundheitskrise aufgrund der Ebola-Epidemie sowie die weltweite Zunahme terroristischer Akte – deutlich gemacht, dass die ESV neben der «klassischen» Biosicherheit auch auf dem Gebiet der Biosecurity (dt.: Biosicherung, franz.: biosûreté) angepasst und verstärkt werden muss.
Die vorliegende Revision bezweckt, die Rolle der ESV als zentrales und anerkanntes Instrument zur Umsetzung der Regeln für den Umgang mit Organismen zu verstärken – dies mit dem Ziel, sich angemessen auf die Risiken eines Einsatzes biologischer Kampfstoffe oder der Verwendung wissenschaftlicher Kenntnisse zu missbräuchlichen Zwecken vorzubereiten. Betriebe, die mit mässigem bis hohem Risiko behafteten Organismen umgehen1, werden gemäss ESV verpflichtet sein, die Risiken eines Missbrauchs ihrer Tätigkeit zu bewerten und empfohlene Massnahmen auf physischer, organisatorischer und personeller Ebene zu treffen. Diese Verpflichtungen stützen sich auf die Ergebnisse von Gutachten auf nationaler Ebene2 und von internationalen Empfehlungen zu dieser Thematik3.
Während der Ebola-Krise hatte sich die Schweiz stark engagiert. So ergriff sie Massnahmen, um ein Ausbrechen der Epidemie im Inland zu verhindern, sorgte für die Betreuung von Erkrankten im Ausland und stellte ihre Infrastruktur und das Fachwissen ihrer Forscherinnen und Forscher sowie ihre Forschungseinrichtungen für Impftests mit Substanzen auf der Basis
1 Siehe Gruppierung der Organismen, Artikel 6 Einschliessungsverordnung (ESV; SR 814.912)
2 Forum for Genetic Research of the Swiss Academy of Sciences (2016) Awareness and responsibility in academia: a bottom up approach to address the misuse potential of biological research (http://www.google.ch/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjc7P3n5evaAhXnBZoKHRF2CDQ QFggwMAE&url=http%3A%2F%2Fwww.akademienschweiz.ch%2Fdms%2Fpublikationen%2F12%2Freport1203e_Biosecurity_Web.pdf&usg=AOvVaw12A8ixRJ3lZsFfUq3E01lH); Thurnherr D (2015) Biosecurity. Rechtslage und Regelungsbedarf im Bereich der biologischen Sicherung. Gutachten im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (https://www.google.ch/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=3&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjn9OKB5uvaAhUoyKYKHQwZA 8IQFgg0MAI&url=https%3A%2F%2Fwww.bafu.admin.ch%2Fdam%2Fbafu%2Ffr%2Fdokumente%2Fbiotechnologie%2Frechtsgutachte n%2Fbiosecurity_rechtslageundregelungsbedarfimbereichderbiologischen.pdf.download.pdf%2Fbiosecurity_rechtslageundregelungsbed arfimbereichderbiologischen.pdf&usg=AOvVaw0ZvyzPhPgehh8MOU6hMwOb)
3 WHO-Bericht 2010: World Health Organisation (2010) Responsible life sciences research for global health security: A guidance document (http://www.google.ch/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwixmtSV5uvaAhWkB5oKHSeaBF0 QFggpMAA&url=http%3A%2F%2Fwhqlibdoc.who.int%2Fhq%2F2010%2FWHO_HSE_GAR_BDP_2010.2_eng.pdf&usg=AOvVaw1xbLN pkIq30ULAthnz6qeZ) 3/18 054.11-00031/00006/00002/R335-0836