Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/10: Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen · 21 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen
tity managed by another financial institution»). Damit würde die grosse Mehrheit der Förderstiftungen, die von einer allfälligen Aufhebung der bestehenden Bestimmungen betroffenen wären, entlastet (SwissFoundations). GE und SwissFoundations fügen an, dass in jedem Fall sichergestellt werden müsse, dass diese Stiftungen in allen Staaten gleichbehandelt werden und dass am Stiftungsstandort Schweiz kein Exempel statuiert werde. CVP und proFonds weisen auf gleiche Ausnahmebestimmungen in Deutschland hin, welche man ebenfalls berücksichtigen müsse.
• Auswirkungen auf den Gemeinnützigkeits- und Bankensektor: 16 Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer (CVP, FDP, SVP, Hotelleriesuisse, lahs-stiftung, Peter + Johanna Ronus-Schaufelbühl-Stiftung, proFonds, Ruth und Paul Wallach Stiftung, SGV, Stiftung Laurenz für das Kind, SwissFoundations, VAV, Verein für Alterswohnungen der Kirchengemeinde St. Elisabethen, VSPB, VSV, Willy Buderer-Stiftung) merken an, dass eine Aufhebung dieser Ausnahmebestimmungen weitreichende Folgen für den Gemeinnützigkeitssektor hätte, was die gemeinnützige Tradition der Schweiz gefährde und primär die Begünstigten von Transferleistungen treffen würde. Dies weil sie davon ausgehen, dass der finanzielle und administrative Aufwand massiv zunehmen würde (CVP, SVP, Hotelleriesuisse, lahs-stiftung, Peter + Johanna Ronus-Schaufelbühl-Stiftung, proFonds, Ruth und Paul Wallach Stiftung, SGV, Stiftung Laurenz für das Kind, SwissFoundations, VAV, Verein für Alterswohnungen der Kirchengemeinde St. Elisabethen, VSPB, VSV, Willy Buderer-Stiftung) und vor allem auch kleinere Stiftungen in ihrer Existenz bedroht wären (CVP, Peter + Johanna Ronus-Schaufelbühl-Stiftung, proFonds, Ruth und Paul Wallach Stiftung, SGV, Stiftung Laurenz für das Kind, SwissFoundations, Verein für Alterswohnungen der Kirchengemeinde St. Elisabethen). Mit Buchhaltungs-, Treuhand-, Revisions-, Aufsichts-, weiteren Berichterstattungsgebühren und neu allfälligen Aufwendungen für die Meldepflicht unter dem AIA würden betroffene Stiftungen SwissFoundations zufolge Gefahr laufen, die Hälfte ihrer Erträge ausserhalb ihres eigentlichen Wirkungszweckes ausgeben zu müssen. Dies sei ein dramatisches Signal an den Stiftungssektor sowie potenzielle Stifter und es bestehe die Gefahr, dass es zu einer starken Zunahme von Liquidationen oder gar zu einer deutlichen Schrumpfung des heute prosperierenden und international führenden Schweizer Stiftungsstandortes kommen könnte (Peter + Johanna Ronus-Schaufelbühl-Stiftung, proFonds, Ruth und Paul Wallach Stiftung, SGV, Stiftung Laurenz für das Kind, SwissFoundations, Verein für Alterswohnungen der Kirchengemeinde St. Elisabethen). Ein Grossteil der betroffenen Stiftungen würde auch nicht über die dafür nötigen Personalressourcen und Strukturen verfügen (Peter + Johanna Ronus-Schaufelbühl-Stiftung, proFonds, Ruth und Paul Wallach Stiftung, SGV, Stiftung Laurenz für das Kind, Verein für Alterswohnungen der Kirchengemeinde St. Elisabethen). Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer (Peter + Johanna Ronus-Schaufelbühl-Stiftung, proFonds, Ruth und Paul Wallach Stiftung, SGV, Stiftung Laurenz für das Kind, Verein für Alterswohnungen der Kirchengemeinde St. Elisabethen) weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ihrer Ansicht nach eine sorgfältige Abschätzung der Regulierungsfolgekosten einer allfälligen Aufhebung der vorliegenden Bestimmungen fehlt. Auch Swiss-Foundations erachtet die im Erläuterungsbericht geschätzte Anzahl betroffener Stiftungen als viel zu tief ein. Der SGV geht davon aus, dass darüber hinaus u.a. auch patronale Vorsorgewerke oder Pensionskassen betroffen sein könnten. Ein Wegfall der Ausnahmen für Konten von Stiftungen würde auch bei den Banken, welche die heute ausgenommenen Konten führen, zu einem zusätzlichen Dokumentationsaufwand führen (AFBS, Economiesuisse, SBVg).