Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/10: Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen · 21 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 4Fedlex · Ergebnisbericht
Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen
1 Ausgangslage
Seit 1. Januar 2017 setzt die Schweiz den Standard für den internationalen automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) um. Wie beim Informationsaustausch auf Ersuchen überprüft das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum) die innerstaatliche Umsetzung des AIA-Standards mittels Länderüberprüfungen. Für den AIA beginnen diese im Jahr 2020. Um die Integrität des AIA-Standards von Beginn weg sicherzustellen, werden dessen zentrale Elemente, darunter die Konformität der nationalen AIA-Rechtsgrundlagen, seit 2017 vorgeprüft. Dies sind in der Schweiz das Bundesgesetz und die Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen. Auch die dazugehörige Wegleitung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), welche für die Umsetzung in der Praxis wichtig ist, wurde in die Evaluation miteinbezogen.
Bei dieser Evaluation steht die korrekte Übernahme der Bestimmungen des von der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) als Teil des AIA-Standards ausgearbeiteten gemeinsamen Melde- und Sorgfaltsstandards für Informationen über Finanzkonten (gemeinsamer Meldestandard; GMS) im Zentrum. Weiter werden die lokalen Ausnahmen vom Anwendungsbereich des AIA geprüft. Damit soll sichergestellt werden, dass keine Lücken bestehen, die zur Umgehung des AIA-Standards benützt werden könnten. Im Rahmen der Vorprüfung dieser rechtlichen Grundlagen hat das Global Forum Empfehlungen an die Schweiz gerichtet.
Ziel der Vorlage ist es, die zur Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum erforderlichen Massnahmen zu ergreifen. Die mit der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagenen Änderungen betreffen u.a. gewisse Sorgfaltspflichten und die Festhaltung einer Dokumentenaufbewahrungspflicht für meldende schweizerische Finanzinstitute sowie Begriffsbestimmungen. Weiter sollen bestimmte Ausnahmebestimmungen aufgehoben oder angepasst werden. Zudem soll unabhängig von der Prüfung des Global Forum die Gelegenheit genutzt werden, die geübte Praxis betreffend die Anmeldung von sogenannten Treuhänder-dokumentierten Trusts im Gesetz zu verankern und eine Bestimmung aufzunehmen, welche die zuständige Behörde ermächtigt, den AIA mit einem Partnerstaat in eigener Zuständigkeit auszusetzen, wenn dieser die Anforderungen der OECD an die Vertraulichkeit und die Datensicherheit nicht erfüllt.
Die Änderungen beider Erlasse sollen vom Bundesrat gleichzeitig per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt werden.
2 Vernehmlassungsverfahren und Auswertung
2.1 Vernehmlassungsverfahren
Das Vernehmlassungsverfahren wurde am 27. Februar 2019 eröffnet und dauerte bis am 12. Juni 2019.
Zur Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren wurden die Regierungen der 26 Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie 25 Vertreterinnen und Vertreter interessierter Kreise eingeladen.