Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/10: Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen · 21 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen
• Unklarheiten in der praktischen Umsetzung: Peter + Johanna Ronus-Schaufelbühl-Stiftung, proFonds, Ruth und Paul Wallach Stiftung, SGV, Stiftung Laurenz für das Kind, Verein für Alterswohnungen der Kirchengemeinde St. Elisabethen und VSPB weisen auf verschiedene noch zu klärende Umsetzungsfragen hin, insbesondere im Zusammenhang mit der Identifikation der begünstigten Personen dieser Rechtsträger und betreffend die Kriterien für eine Unterstellung von Vereinen unter den AIA.
• Auswirkungen auf den Gemeinnützigkeits- und Bankensektor: Mehrere Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer (SVP, Peter + Johanna Ronus-Schaufelbühl-Stiftung, proFonds, Ruth und Paul Wallach Stiftung, SGV, Stiftung Laurenz für das Kind, Verein für Alterswohnungen der Kirchengemeinde St. Elisabethen, VSPB, VSV, Willy Buderer-Stiftung) sind der Ansicht, dass eine Unterstellung dieser Rechtsträger weitreichende Folgen für den Gemeinnützigkeitssektor hätte, da bei einer Umsetzung des AIA erhebliche Mehrkosten für diese Rechtsträger anfallen würden, was die gemeinnützige Tradition der Schweiz gefährde. Ein Wegfall der Ausnahmen für Konten von Vereinen würde auch bei den Banken, welche die heute ausgenommenen Konten führen, zu einem zusätzlichen Dokumentationsaufwand führen (AFBS, Economiesuisse, SBVg).
Art. 6 und 11
Die SP begrüsst die vorgeschlagene Unterstellung von den in Artikel 6 statuierten Stiftungen und deren Konten (Art. 11 AIAV) unter den Anwendungsbereich des AIA.
19 Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer (CVP, FDP, SVP, CP, Hotelleriesuisse, lahs-stiftung, Peter + Johanna Ronus-Schaufelbühl-Stiftung, proFonds, Ruth und Paul Wallach Stiftung, SATC, SGV, Stiftung Laurenz für das Kind, Stiftung Vordemberge-Gildewart, Swiss-Foundations, VAV, Verein für Alterswohnungen der Kirchengemeinde St. Elisabethen, VSPB, VSV, Willy Buderer-Stiftung) lehnen diese ab. Die lahs-stiftung, SwissFoundations, VAV, VSV und die Willy Buderer-Stiftung legen nahe, auf internationaler Ebene Verständnis für das Schweizer Stiftungsmodell zu schaffen, gegenüber dem Global Forum erneut aufzuzeigen, dass die Ausnahmeregelungen für Stiftungen nicht zur Steuerhinterziehung missbraucht werden können, und darauf hinzuwirken, dass die Ausnahmebestimmungen beibehalten werden können respektive eine für diese Einrichtungen tragfähige Lösung gefunden wird. Sofern dies nicht durchsetzbar sei, fordern CP und VSPB wiederum, die Ausnahme zwar beizubehalten, die Voraussetzungen für eine Ausnahme dieser Einrichtungen jedoch dahingehend zu verschärfen, dass betroffene Rechtsträger auch steuerbefreit sein müssen. Die FDP fordert, dass der Spielraum, welcher der Standard für Stiftungen in der Schweiz ermöglicht, ausgelotet wird.
Fünf weitere Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer (GE, AFBS, Economiesuisse, FER, SBVg) bedauern die Änderung. AFBS, Economiesuisse und SBVg erachten es jedoch grundsätzlich als nicht sinnvoll, auf den Ausnahmeregelungen zu beharren, wenn sie nicht mit vertretbarer Sicherheit im Einklang stehen mit der international anerkannten Interpretation des AIA-Standards (vgl. dazu die Ausführungen zu Abschnitt 4.3.1). AFBS, Economiesuisse, FER und SBVg regen an, im Sinne einer Standortbestimmung erneut zu sondieren, ob eine Ausnahmekategorie für gemeinnützige und steuerbefreite Einrichtungen beibehalten werden kann. Dabei sei insbesondere von Interesse, wie andere Staaten entsprechende Rechtsträger für die Zwecke des AIA behandelten. Economiesuisse regt weiter an, allfällige zusätzliche Massnahmen zu prüfen, um die Auswirkungen auf den Gemeinnützigkeitssektor so weit wie möglich einzuschränken.