Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/49: Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich · 18 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 17Fedlex · Erläuternder Bericht

die Automatisierung bestimmter Prozesse schaffen. In diesem Zusammenhang ist zu erwarten, dass gewisse administrative Aufgaben zugunsten neuer Kontroll- und Analyseaufgaben reduziert werden können.

5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden

Den Kantonen entstehen durch die vorgesehenen Neuerungen keine zusätzlichen Aufwendungen. Sieht ein Kanton elektronische Verfahren vor, insbesondere zur Einreichung der Steuererklärung, hat er die notwendigen technischen und organisatorischen Vorkehren zum Nachweis der Identität der steuerpflichtigen Person und der Datenintegrität bereits für die kantonalen Einkommens- und Vermögenssteuer zu tätigen. Diese gelten dann auch für die direkte Bundessteuer. Die Kantone werden über mehr Flexibilität bei der Verbesserung und Vereinfachung der Prozesse verfügen.

5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Durch die Neuerung werden in rechtlicher Hinsicht die Voraussetzungen für die Digitalisierung im Steuerbereich geschaffen. Dadurch wird ein gemäss dem aktuellen Stand der Technik entsprechendes Arbeiten ermöglicht. Dies hat grundsätzlich positive, wenn auch nicht messbare volkswirtschaftliche Auswirkungen. Generell kann mit einem Rückgang der Verwaltungskosten und damit einer Effizienzsteigerung bei den betroffenen Steuern gerechnet werden. Dies trägt zur Stärkung der Attraktivität der Schweizer Wirtschaft bei. Darüber hinaus verbessert die vorgeschlagene Anpassung der rechtlichen Grundlagen die Rahmenbedingungen für die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle im Kontext der Digitalisierung der Wirtschaft.

6 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu Strategien des Bundesrates

6.1 Verhältnis zur Legislaturplanung

24

Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 27. Januar 2016 zur Legislaturplanung 2015–2019 noch im

25

Bundesbeschluss vom 14. Juni 2016 über die Legislaturplanung 2015–2019 angekündigt.

Die Digitalisierung sollte aber auch im Steuerbereich vorangetrieben werden, um die Prozesse einfacher und effizienter ausgestalten zu können. Dies liegt sowohl im Interesse der veranlagenden Behörden wie auch im Interesse der Steuerpflichtigen.

6.2 Verhältnis zu Strategien des Bundesrates

In den Zielen des Bundesrates 2019 ist im Rahmen von Punkt I "Die Schweiz sichert ihren Wohlstand nachhaltig" unter Ziel 3 "Die Schweiz sorgt für gute Rahmenbedingungen, damit die Digitalisierung zur Sicherung und zum Ausbau des Wohlstands beitragen kann" die Eröffnung der Vernehmlassung zu Gesetzesänderungen betreffend elektronische Einreichung der Steuererklärung sowie generell für elektronische Verfahren im Steuerbereich erwähnt.

7 Rechtliche Aspekte

26

Die Vorlage stützt sich auf Artikel 128 BV , der dem Bund die Kompetenz zur Erhebung einer direkten Steuer erteilt, sowie auf die Artikel 130 und 132 BV, die dem Bund die Kompetenz zur Erhebung der Mehrwertsteuer und der Verrechnungs- und Stempelsteuer geben.

24 BBl 2016 1105

25 BBl 2016 5183

26 SR 101