Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/64: Pa.Iv. 16.419 «Wettbewerbspreise bei Medizinalprodukten der Mittel- und Gegenständeliste» · 17 Seiten

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2.3 Revision der Mittel- und Gegenständeliste

Ende 2015 nahm das BAG die Revision der MiGeL auf. Bis Ende 2017 überprüfte es die umsatzstärksten Produktegruppen Verbandmaterial, Diabetes und Inkontinenzmaterial. Diese Positionen generieren rund 60 Prozent der Kosten im Bereich der MiGeL (rund 430 Mio. CHF). Im Zuge dieser Arbeiten wurden auch Grundsatzfragen zur Optimierung der Festlegung von HVB bearbeitet. In diesem Zusammenhang stellt der Bundesrat eine konsequentere Anwendung des Auslandpreisvergleichs und eine periodische Überprüfung der MiGeL in Aussicht. Die Revisionsarbeiten sollen Ende 2019 abgeschlossen werden.12

Im März 2016 befasste sich die SGK des Ständerates mit der MiGeL. Sie hörte den Preisüberwacher und Vertreter des BAG an. Aufgrund ihrer Beratungen richtete die SGK-S die Bitte an die Geschäftsprüfungskommission ihres Rates (GPK-S), die Revisionsarbeiten der MiGeL zu evaluieren. Am 19. November 2018 legte die GPK-S die Ergebnisse ihrer Untersuchung vor.13 Sie stellt fest, dass das BAG der MiGeL-Revision seit 2015 die angemessene Priorität beimisst. Namentlich in Bezug auf die Datenqualität zu den Kosten der MiGeL und die Beaufsichtigung der Abgabestellen ortet die GPK-S allerdings Defizite. In einer Stellungnahme vom 18. Januar 2019 weist der Bundesrat auf die laufenden Revisionsarbeiten hin.14 Er zeigt sich bestrebt, die Datenqualität der MiGeL-Kosten in Zusammenarbeit mit den Versicherern zu verbessern. Bei der Aufsicht über die Abgabestellen sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf.

3 Ziel und Grundzüge der Vorlage

Grundsätzlich begrüsst die SGK-N die laufenden Revisionsarbeiten im Bereich der Mittel und Gegenstände. Sie stellt jedoch fest, dass der Bundesrat die Grundzüge des aktuellen Vergütungssystems beibehalten will. Mit den Motionen 05.3522 und 05.3523 forderten die eidgenössischen Räte aber eine Abkehr von der Mittel- und Gegenständeliste mit administrierten HVB. Da der Bundesrat diesem Kernanliegen nicht nachgekommen ist, legt die Kommission nun einen entsprechenden Vorentwurf vor.

Die Kommission will bei den Mitteln und Gegenständen ein System einführen, bei welchem Markteffekte spielen und günstigere Preise gefördert werden. Alle Preise für MiGeL Produkte sollen in Verträgen zwischen Versicherern und Leistungserbringern vereinbart werden. Die so verhandelten Preise sind Höchsttarife. Während die Kommission weitergehende Vergütungen ausschliesst, sollen tiefere Preise als die vereinbarten möglich sein. Um den administrativen Aufwand gering zu halten, sollen die Verträge nicht genehmigungspflichtig sein. Sollten Versicherte beziehungsweise Leistungserbringer eine ungenügende Versorgung mit Mitteln und

12 Vgl. Seite 30 des Berichts des Bundesrates vom 8. März 2019 über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2018: www.bk.admin.ch > Unterstützung der Regierung > Führungsunterstützung > Bericht Motionen und Postulate > Dokumentation zum Bericht Motionen und Postulate.

13 BBl 2019 2021

14 BBl 2019 2049