Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/7: Übernahme und Umsetzung des Reformpakets zum Schengener Informationssystem (SIS) «Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands» und Eingabe der Landesverweisungen im ZEMIS und Erstellung einer erweiterten Statistik im Rückkehrbereich · 29 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.666728

3. Wie hoch schätzen Sie den Personalmehrbedarf bei der Umsetzung der Verordnung «SIS Rückkehr» und der Landesverweisung im ZEMIS?

VKM: Siehe Antwort zur Frage 2. Es ist zum aktuellen Zeitpunkt schwierig abzuschätzen, wieviel zusätzlichen Aufwand die Umsetzung der Verordnung «SIS Rückkehr» verursachen wird. Aufgrund des zu erwartenden Rückgangs der Vollzugszahlen nach der Neustrukturierung des Asylbereichs (alle Dublin-Fälle verbleiben in den Standortkantonen der Bundeszentren) stellt sich für die VKM die Frage, ob die zusätzlich anfallenden Aufgaben mit dem vorhandenen Personal abgedeckt werden können.

AG: Gerechnet mit den oben veranschlagten 20 Minuten ergibt sich allein für die Datenerfassung in den Systemen jährlich ein Gesamtaufwand von 500 x 20 Minuten = 20 Arbeitstage = Pensum von ca. 10 Prozent. Der Bund spricht in Ziffer 5.2.2 ebenfalls von einem beträchtlichen administrativen Mehraufwand für die Kantone. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass das MIKA einen möglichst vollumfänglichen SIS-Zugriff erhält, damit es seine Aufgabe richtig erfüllen kann; entsprechend sind auch die nötige Anzahl an Mitarbeitenden zu berechtigen und ist die diesbezügliche bisherige restriktive Praxis der Bundesbehörden zu überdenken.

In Anbetracht des Umstands, dass gemäss der Vorlage zusätzliche Informationen wie Urteil, Gründe für Rückkehr, Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, Person ist bewaffnet oder gewalttätig, Familienangehöriger eines Unionsbürgers oder einer Unionsbürgerin oder mit Recht auf Freizügigkeit usw. erfasst und gewisse Ausschreibungen auch wieder gelöscht werden müssen, kann sich der vorstehend grob geschätzte Aufwand rasch in erheblichem Umfang erhöhen. Ebenfalls dürfte die Anzahl der durchzuführenden Konsultationsverfahren steigen; wie stark, ist jedoch aktuell nicht abschätzbar. Schliesslich ist auch noch der Mehraufwand bezüglich Einreiseverbote zu beachten (siehe weiter oben). Insgesamt dürfte der Gesamtaufwand deutlich über einem 10%-Pensum liegen.

AR: Die anderen Fragen zu den neuen Erfassungen und zum Personalmehrbedarf bei der Umsetzung der Verordnung «SIS Rückkehr» können dahingehend beantwortet werden, dass sich der zusätzliche Aufwand in überschaubaren Grenzen halten dürfte.

AI: Es ist kaum abzuschätzen, wieviel Aufwand diese Umsetzung verursachen wird. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Mehraufwand durch die kleiner werdende Anzahl der asylrechtlichen Rückführungen aufgefangen werden kann.

BS: Für die Umsetzung der Verordnung «SIS Rückkehr» und der Landesverweisung im ZEMIS wird beim Migrationsamt des Kantons Basel-Stadt von einem Mehrbedarf von zirka 0,2 Stellen ausgegangen.

SG: Der Personalmehrbedarf ist schwierig abzuschätzen. Es wird jedoch geschätzt, dass eine zusätzliche 50%-Stelle dieses zusätzliche Geschäft abfangen kann.

UR: Es ist für die Migrationsbehörde Uri mit einem gewissen Mehraufwand zu rechnen; zusätzliche Personalressourcen werden aber deswegen nicht notwendig sein.

GR: Auch hier ist mit einem erheblichen, aktuell nicht abschätzbaren Mehraufwand zu rechnen, welcher zusätzliches Personal erforderlich machen dürfte.

GL: Gemäss aktuellem Kenntnisstand sollte der entstehende Mehraufwand für die Umsetzung der Rechtsänderung ohne zusätzliche Personalressourcen abgedeckt werden können.

NW: Den zusätzlichen Aufwand (zeitlich und personell) für die Datenbearbeitung schätzen wir auf ca. 10 Prozent.

JU: Zurzeit ist es einzig gestützt auf den erläuternden Bericht nicht möglich, das zusätzliche Personal zu beziffern, das für die Umsetzung der Verordnung «SIS Rückkehr» und die Ein-