Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/7: Übernahme und Umsetzung des Reformpakets zum Schengener Informationssystem (SIS) «Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands» und Eingabe der Landesverweisungen im ZEMIS und Erstellung einer erweiterten Statistik im Rückkehrbereich · 29 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.666728
im fedpol ist für alle Fahndungen via SIS II, für den nationalen und internationalen Informationsaustausch in Bezug auf SIS-Daten und die rasche Trefferbearbeitung zuständig.
Die vorgeschlagenen Neuerungen sollen die nationalen Verfahren zur Nutzung des SIS II harmonisieren, insbesondere im Hinblick auf Straftaten mit Terrorismusbezug sowie die Entführung/Entziehung von Kindern durch einen Elternteil. Darüber hinaus soll beispielsweise die Möglichkeit geschaffen werden, neben neuen Sachfahndungskategorien auch weitere biometrische Daten zur Identifikation (DNA bei Vermissten, Handabdrücke, Tatortspuren unbekannter Tatverdächtiger) im SIS II speichern zu können. Sobald die Technologie dahingehend entwickelt ist, dass das Gesichtsbild mit dem Foto des Ausweises abgeglichen werden kann, soll man diese Möglichkeit an den Schengen-Aussengrenzen an automatisierten Gates bei der Ein-/Ausreise nutzen dürfen. Einreiseverbote und Rückkehrentscheide müssen zwingend im System eingetragen werden. Ausserdem soll die Agentur der Europäischen Grenz- und Küstenwache (Frontex) eine technische Schnittstelle für den SIS-Zugang erhalten, um auf die in das SIS II eingegebenen Daten zugreifen und diese abfragen zu können. Europol soll mit zusätzlichen Rechten für den Zugriff auf die in das SIS II eingegebenen Daten und die Abfrage dieser Daten im Rahmen des Europol-Mandats ausgestattet werden.
Die drei vorliegenden Verordnungen wurden im Nachgang an die terroristischen Attacken im Schengen-Raum und die gesteigerten Herausforderungen im Migrationsbereich erarbeitet. Sie sollen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit weiter verbessern und die innere Sicherheit erhöhen.
Die drei EU-Verordnungen wurden der Schweiz am 20. November 2018 als Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands notifiziert. Der Bundesrat hat die Notenaustausche zur Übernahme der Verordnungen am 19. Dezember 2018 unter Vorbehalt der parlamentarischen Genehmigung gutgeheissen.
Die EU-Verordnungen sind zwar grundsätzlich direkt anwendbar, doch enthalten sie auch einige Bestimmungen, deren Umsetzung die Anpassung von Bundesgesetzen sowie des zugehörigen Ausführungsrechts erfordert. Aufgrund der neuen Anforderungen der EU muss auch die Gesetzesgrundlage von RIPOL und für den nationalen Teil des Schengener Informationssystem (N-SIS) angepasst werden (Art. 15 und 16 des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes; BPI). Da neu auch Rückkehrentscheide im SIS auszuschreiben sind, sind im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG), im Asylgesetz (AsylG) und im Bundesgesetz über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich (BGIAA) neue Rechtsgrundlagen zu schaffen (Art. 68a ff. E-AIG, Art. 45a E-AsylG, Art. 7 und 9 BGIAA). Ferner sind die Zugriffe des SEM auf AFIS im Strafgesetzbuch (StGB) neu zu regeln (Art. 354 StGB).
2 Ablauf der Vernehmlassung und Übersicht über die Ergebnisse
2.1 Einleitende Bemerkungen
Der Ergebnisbericht weist aus, welche Bestimmungen positiv, negativ oder kritisch aufgenommen worden sind und ob Änderungsvorschläge bestehen. Bei Teilnehmern, die den Entwurf generell akzeptieren, wird davon ausgegangen, dass sie alle Bestimmungen akzeptieren mit Ausnahme derjenigen, die sie ausdrücklich ablehnen. Bei Teilnehmern, die den Entwurf generell ablehnen, wird davon ausgegangen, dass sie alle Bestimmungen ablehnen mit Ausnahme derjenigen, die sie ausdrücklich akzeptieren.
Beim vorliegenden Bericht handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Eine Liste der Teilnehmer, die geantwortet haben, findet sich in