Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/7: Übernahme und Umsetzung des Reformpakets zum Schengener Informationssystem (SIS) «Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands» und Eingabe der Landesverweisungen im ZEMIS und Erstellung einer erweiterten Statistik im Rückkehrbereich · 29 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.666728
BE: BE geht davon aus, dass die angestrebten Anpassungen keinen bedeutenden Mehraufwand hinsichtlich Fallerfassung im ZEMIS und SIS nach sich ziehen werden. Ein Personalmehrbedarf, der nur schwer quantifiziert werden kann, entstand mit der Einführung der strafrechtlichen Landesverweisung und der damit verbundenen bundesgesetzlichen Pflicht zum Erlass von Vollzugsverfügungen durch die kantonalen Migrationsämter. Der Mehrbedarf, der im Rahmen der Umsetzung der Verordnung «SIS Rückkehr» für den Eintrag der entsprechenden Vollzugsdaten im ZEMIS und SIS entsteht, dürfte nicht bedeutend sein.
ZG: Ohne Detailkenntnisse zum nationalen Teil des Schengener Informationssystems ist es zum aktuellen Zeitpunkt schwierig abzuschätzen, wieviel Aufwand die neuen Verpflichtungen für die kantonalen Migrationsbehörden sowie die Zuger Polizei mit sich bringen. Es wird aber von einem deutlichen administrativen Mehraufwand ausgegangen.
AR: Die anderen Fragen zu den neuen Erfassungen und zum Personalmehrbedarf bei der Umsetzung der Verordnung «SIS Rückkehr» können dahingehend beantwortet werden, dass sich der zusätzliche Aufwand in überschaubaren Grenzen halten dürfte.
GE: Zu diesem Zeitpunkt erscheint es schwierig, das zusätzlich benötigte Personal für die Erfassung der im neuen Artikel 3 Absatz 4bisdes Bundesgesetzes über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich (BGIAA) vorgesehenen Daten im ZEMIS (und somit im SIS) zu beziffern.
BS: Der zusätzliche Aufwand (Erfassung inklusive Abklärungen) wird auf rund 30 Minuten pro Fall geschätzt.
SG: Der zusätzliche Aufwand kann mit dem heutigen Kenntnisstand nicht abgeschätzt werden.
UR: Wir gehen von einem kleinen Aufwand in der Grössenordnung von zwei bis drei Minuten pro Fall aus.
GR: Der zusätzliche Aufwand für die neuen Erfassungen im ZEMIS und entsprechend im SIS ist nicht absehbar und hängt massgeblich von der Anwendbarkeit des Programms und vom Umfang der Angaben ab. Sofern für eine Standardwegweisung die gleichen Angaben benötigt werden wie bei einer Landesverweisung, ist es ein erheblicher, nicht abschätzbarer Mehraufwand.
GL: Aufgrund der heutigen Erkenntnisse wird nicht mit einem erheblichen Mehraufwand gerechnet.
NW: Den zusätzlichen Aufwand (zeitlich und personell) für die Datenbearbeitung schätzen wir auf ca. 10 Prozent.
JU: Zurzeit ist es einzig gestützt auf den erläuternden Bericht nicht möglich, den Zusatzaufwand für die Erfassung der biometrischen Daten durch die zuständigen kantonalen Behörden zu beziffern. Mit Praxissimulationen, welche die neuen reglementarischen und gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen und in Zusammenarbeit mit den Kantonen durchgeführt werden, liessen sich genauere Antworten finden.
LU: Für die Luzerner Polizei ist der Mehraufwand sehr schwierig einzuschätzen (Umsetzungsarbeiten, Zunahme von Registrierungen und Abfragen, Ausbildungsbedarf bei den Einsatzkräften). Es können dazu keine verlässlichen Aussagen gemacht werden. Das Amt für Migration des Kantons Luzern schätzt den zusätzlichen Aufwand für die neuen Erfassungen im ZEMIS für Einträge im AIG-Bereich und im Bereich Landesverweise auf ca. 35 Stunden.