Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/7: Übernahme und Umsetzung des Reformpakets zum Schengener Informationssystem (SIS) «Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands» und Eingabe der Landesverweisungen im ZEMIS und Erstellung einer erweiterten Statistik im Rückkehrbereich · 29 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.666728
GE: In den letzten drei Jahren hat der Kanton Genf durchschnittlich 824 Wegweisungsentscheide gestützt auf Artikel 64 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) erlassen. Zwischen 2017 und 2018 wurden ausserdem 725 Landesverweisungen verfügt, was einem jährlichen Durchschnitt von 363 Landesverweisungen entspricht. Diese Zahl, die nunmehr 400 Landesverweisungen pro Jahr übersteigt, dürfte sich einpendeln. Zudem nehmen die Polizei- und Gerichtsbehörden auf Ersuchen der kantonalen Behörden, die für den Vollzug der Landesverweisungen zuständig sind, jährlich 236 Ausschreibungen im RIPOL/VOSTRA vor.
BS: Es werden pro Jahr ca. 500 Rückkehrentscheide des Migrationsamts des Kantons Basel-Stadt getroffen.
SG: Rund 500 Rückkehrentscheide auf kantonaler Ebene im Rahmen des AIG und rund 420 Ausschaffungen auf kantonaler Ebene im Rahmen des AIG und AsylG.
UR: Die Anzahl Wegweisungen schwankt von Jahr zu Jahr relativ stark. In den vergangenen fünf Jahren hat die Migrationsbehörde Uri zwischen 85 (2014) und 224 (2016) Rückkehrentscheide gefällt.
GR: Der Kanton Graubünden hat ca. 40–50 Standard- und formelle Wegweisungsverfügungen (Rückkehrentscheide) von Drittstaatsangehörigen pro Jahr.
GL: Es werden im Jahr 50–70 Rückkehrentscheide gefällt.
NW: Die Migration Nidwalden fällt durchschnittlich zwischen 5 und 10 Rückkehrentscheide pro Jahr. Bis dato sind dies primär Entscheide bezogen auf Kriminaltouristen; eine Landesverweisung musste die Migration Nidwalden seit Oktober 2016 noch keine vollziehen.
JU: Die kantonale Migrationsbehörde verfügt jährlich rund 15 Landesverweisungen und Wegweisungsentscheide.
LU: Im Kanton Luzern werden ca. 200–220 Rückkehrentscheide pro Jahr gefällt.
2. Mit wieviel zusätzlichem Aufwand rechnen Sie für die neuen Erfassungen im ZEMIS und entsprechend im SIS?
VKM: Es ist zum aktuellen Zeitpunkt ohne Detailkenntnisse zum N-SIS schwierig abzuschätzen, wieviel zusätzlichen Aufwand die Umsetzung der Verordnung «SIS Rückkehr» verursachen wird. Aufgrund des zu erwartenden Rückgangs der Vollzugszahlen nach der Neustrukturierung des Asylbereichs (alle Dublin-Fälle verbleiben in den Standortkantonen der Bundeszentren) stellt sich für die VKM die Frage, ob die zusätzlich anfallenden Aufgaben mit dem vorhandenen Personal abgedeckt werden können.
AG: Dies ist schwierig zu beurteilen, da im heutigen Zeitpunkt noch keine definitive Regelung vorliegt. Inskünftig müssen alle Wegweisungen im SIS ausgeschrieben werden (ohne Art. 64a und Art. 64c Abs. 1 Bst. a AIG), dies – wenn vorhanden – mit Fingerabdrücken, Licht- und Gesichtsbildern. Zudem muss eine erfolgte Ausreise erfasst werden. Sollte diese mit einem separaten SIRENE-Formular erfasst werden müssen, benötigt die kantonale Migrationsbehörde (Amt für Migration und Integration Kanton Aargau [MIKA] dafür zusätzliche Zeit. Im Weiteren müsste das MIKA via Kantonspolizei (KAPO) Fingerabdruckbogen und Fotos beschaffen. Der Zeitaufwand pro Fall beträgt schätzungsweise 15–20 Minuten. Unklar ist, ob die erfasste Wegweisung im ZEMIS ins SIS übernommen wird (siehe Ziff. 2.3.2) und das MIKA im ZEMIS zusätzliche Daten erfassen muss.
AI: Es ist zum heutigen Zeitpunkt ohne Detailkenntnisse zum N-SIS schwierig abzuschätzen, wieviel Aufwand die neuen Verpflichtungen mit sich bringen werden.